Ratgeber
BAFA-Förderung für energetische Sanierung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung mit direkten Zuschüssen — ohne Kreditaufnahme. Besonders der Heizungstausch wird seit 2024 stark gefördert.
Fördersätze im Überblick
BAFA-Zuschüsse nach Maßnahme
Maximale Fördersätze bei Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Heizungstausch (Wärmepumpe)
Basissatz
30 %
Bonus
+ 20–35 %
Max. Satz
70 %
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster)
Basissatz
15 %
Bonus
+ 5 % iSFP
Max. Satz
20 %
Energieberatung (iSFP)
Basissatz
80 %
Bonus
—
Max. Satz
80 %
Stand 2024. Boni kumulierbar bis max. 70 %. Förderfähige Kosten pro WE: 30.000 € (Heizung), 30.000 € (Hülle).
Bis 70 %
Maximaler Fördersatz (Heizungstausch)
30.000 €
Max. förderfähige Kosten (erste WE)
Direkt
Zuschuss statt Kredit
Was ist die BAFA-Förderung?
Die BAFA-Förderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und richtet sich an Eigentümer, die einzelne energetische Maßnahmen an bestehenden Gebäuden durchführen. Anders als die KfW-Programme vergibt die BAFA keine Kredite, sondern direkte Investitionszuschüsse.
Seit 2024 konzentriert sich die BAFA-Förderung hauptsächlich auf den Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) sowie auf Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Sonnenschutz). Auch Energieberatung wird gefördert.
Förderfähige Maßnahmen
Der Heizungstausch ist die am stärksten geförderte Maßnahme. Wer eine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe, Biomassekessel oder Solarthermieanlage ersetzt, kann bis zu 70 % der Kosten erstattet bekommen (Grundförderung + Boni).
Maßnahmen an der Gebäudehülle — wie Dachdämmung, Fassadendämmung, Fenstertausch oder sommerlicher Wärmeschutz — werden mit 15 % Grundförderung plus einem möglichen iSFP-Bonus von 5 % gefördert. Eine qualifizierte Energieberatung ist mit 80 % Zuschuss förderbar.
- Heizungstausch: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie.
- Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Sonnenschutz.
- Anlagentechnik: Lüftung, Smart-Home zur Heizungssteuerung.
- Energieberatung: iSFP-Erstellung (80 % Zuschuss).
Fördersätze und Boni
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen. Beim Heizungstausch beträgt die Grundförderung 30 %, dazu kommen ein Klimageschwindigkeitsbonus (20 %), ein Einkommensbonus (30 %) und ggf. ein Effizienzbonus (5 %).
Der maximale Fördersatz ist auf 70 % gedeckelt. Die förderfähigen Kosten betragen für die erste Wohneinheit 30.000 € beim Heizungstausch und 30.000 € für Maßnahmen an der Gebäudehülle. Bei Mehrfamilienhäusern erhöhen sich die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit.
- Grundförderung Heizung: 30 %.
- Klimageschwindigkeitsbonus: + 20 % (Austausch funktionierender fossiler Heizung).
- Einkommensbonus: + 30 % (Haushaltseinkommen < 40.000 €/Jahr).
- Effizienzbonus: + 5 % (bei natürlichem Kältemittel der Wärmepumpe).
- Gebäudehülle: 15 % + 5 % iSFP-Bonus.
BAFA oder KfW: Wer ist wofür zuständig?
Seit 2024 ist die Zuständigkeit neu verteilt, und das ist die häufigste Stolperfalle: Der Zuschuss für den Heizungstausch wird nicht mehr von der BAFA vergeben, sondern von der KfW über ihr Zuschussportal. Bei der BAFA bleiben die übrigen Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude — Dämmung, Fenster, Türen, Anlagentechnik ohne Heizung, Heizungsoptimierung — sowie die geförderte Energieberatung.
Unabhängig davon gilt die alte Faustregel weiter: Einzelmaßnahmen werden als direkter Zuschuss gefördert, die Komplettsanierung zum Effizienzhaus über den KfW-Kredit 261 mit Tilgungszuschuss. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist in keinem Fall erlaubt.
- Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) → KfW-Zuschussportal.
- Dämmung, Fenster, Türen, Lüftung, Heizungsoptimierung → BAFA.
- Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan → BAFA.
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus → KfW-Kredit 261.
Wärmepumpe: der höchste Fördersatz im System
Keine andere Heiztechnik wird derzeit so hoch bezuschusst. Zur Grundförderung von 30 % kommt der Effizienz-Bonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder mit Erdreich, Wasser beziehungsweise Abwasser als Wärmequelle — eine Erdwärmepumpe erreicht ihn also über die Wärmequelle. Für Selbstnutzer treten Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus hinzu, gedeckelt bei insgesamt 70 %.
Der hartnäckigste Irrtum lautet, eine Wärmepumpe brauche zwingend ein saniertes Haus mit Fußbodenheizung. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die nötige Vorlauftemperatur: Liegt sie unter etwa 55 Grad, arbeitet die Anlage wirtschaftlich. Häufig genügt dafür der Austausch einzelner zu kleiner Heizkörper. Eine Heizlastberechnung und ein hydraulischer Abgleich schaffen vorab Klarheit — beides ist selbst förderfähig und die günstigste Investition im ganzen Projekt.
BAFA-Förderung als Vermieter und Kapitalanleger
Vermieterinnen und Vermieter sind antragsberechtigt — bei der BAFA für Maßnahmen an der Gebäudehülle ebenso wie bei der KfW für den Heizungstausch. Nicht nutzbar sind lediglich die selbstnutzerbezogenen Boni, also Einkommens- und Klimageschwindigkeits-Bonus. Grundförderung und Effizienz-Bonus stehen offen; der realistisch erreichbare Satz liegt für vermietete Objekte damit bei rund 30 bis 35 %.
Steuerlich mindert der Zuschuss die abschreibungsfähigen Kosten. Der verbleibende Eigenanteil ist je nach Einordnung als Erhaltungsaufwand sofort abziehbar oder wandert über die AfA in die Abschreibung. Dazu kommt der Effekt auf Vermietbarkeit und Bewertung: Der Energiestandard schlägt zunehmend auf den Verkehrswert durch. Ob sich eine Maßnahme für Ihr Objekt rechnet, hängt an Kosten, Einsparung, Steuersatz und Mietpotenzial gleichzeitig — genau diese vier Größen bringt der Kapitalanlage-Rechner in eine Zahl.
- Grundförderung und Effizienz-Bonus auch für vermietete Objekte.
- Einkommens- und Klimageschwindigkeits-Bonus bleiben Selbstnutzern vorbehalten.
- Zuschuss mindert die abschreibungsfähigen Kosten.
- Eigenanteil je nach Einordnung sofort abziehbar oder über die AfA.
Antragsprozess
Der BAFA-Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als 'Beginn' gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit dem Handwerker. Planungsleistungen und Energieberatung zählen nicht als Beginn.
Für den Heizungstausch ist kein Energieberater zwingend erforderlich — dort genügt die Bestätigung zum Antrag durch Ihr Fachunternehmen, und der Antrag läuft seit 2024 über das KfW-Zuschussportal statt über die BAFA. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle bleibt die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Pflicht, und der Antrag wird weiterhin bei der BAFA gestellt.
Den vollständigen Ablauf mit allen Fristen, der Brutto-Netto-Frage und dem Vertrag mit aufschiebender Bedingung haben wir auf einer eigenen Seite zum Förderantrag zusammengestellt.
- Gebäudehülle und Energieberatung: Antrag im BAFA-Portal.
- Heizungstausch: Antrag im KfW-Zuschussportal.
- In beiden Fällen vor Beauftragung des Handwerkers stellen.
- Nach Abschluss: Verwendungsnachweis mit Rechnungen einreichen.
- Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Relevanz für Kapitalanleger
Für Kapitalanleger ist die BAFA-Förderung bei Einzelsanierungen besonders attraktiv: Der Zuschuss reduziert die Investitionskosten direkt, was die Rendite der Maßnahme verbessert. Ein neuer Heizkessel oder bessere Dämmung kann zudem höhere Mieten rechtfertigen.
Beachten Sie: Geförderte Maßnahmen können trotzdem als Erhaltungsaufwand steuerlich geltend gemacht werden — der Zuschuss wird lediglich von den abzugsfähigen Kosten abgezogen. Bei größeren Sanierungen eines Mietobjekts kann alternativ die KfW (261) mit Tilgungszuschuss die bessere Option sein. (Keine Steuerberatung — konsultieren Sie hierfür Ihren Steuerberater.)
- Zuschuss reduziert Netto-Investitionskosten.
- Energetische Sanierung ermöglicht höhere Miete.
- Steuerlicher Abzug der Restkosten weiterhin möglich. (Keine Steuerberatung — konsultieren Sie hierfür Ihren Steuerberater.)
- Bei umfassender Sanierung KfW 261 als Alternative prüfen.
Häufige Fragen
Fragen zur BAFA-Förderung
Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?
Ja. Der Antrag muss vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt werden. Eine Beauftragung vor Antragstellung führt zum Verlust des Förderanspruchs. Reine Planungsleistungen und Energieberatung zählen nicht als 'Beginn'. Wenn der Handwerkertermin drängt, ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung der saubere Weg — er wahrt die Frist und lässt Ihnen die Förderung.
Beantrage ich die Heizungsförderung bei der BAFA oder bei der KfW?
Bei der KfW. Die Zuständigkeit für den Heizungstausch ist 2024 von der BAFA zur KfW gewechselt und läuft seither über deren Zuschussportal. Bei der BAFA beantragen Sie weiterhin Dämmung, Fenster, Türen, Anlagentechnik ohne Heizung, Heizungsoptimierung und die Energieberatung. Wer nach „BAFA Förderung Heizung" sucht, ist inhaltlich richtig, formal aber bei der falschen Stelle.
Wird die Förderung auf den Brutto- oder Nettobetrag gerechnet?
Für Privatpersonen ohne Vorsteuerabzug auf den Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer — also auf die Summe, die Sie tatsächlich zahlen. Vorsteuerabzugsberechtigte, etwa gewerbliche Vermieter mit Umsatzsteueroption, erhalten den Zuschuss auf den Nettobetrag und holen sich die Mehrwertsteuer über die Voranmeldung zurück.
Wie hoch ist die maximale Förderung beim Heizungstausch?
Maximal 70 % der förderfähigen Kosten (30.000 € für die erste Wohneinheit). Der Höchstzuschuss beträgt also 21.000 € pro Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern steigen die förderfähigen Kosten pro zusätzlicher Einheit.
Brauche ich einen Energieberater?
Für den Heizungstausch seit 2024 nicht mehr zwingend. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte weiterhin Pflicht. Eine Energieberatung (iSFP) wird selbst mit 80 % gefördert und sichert den 5 %-iSFP-Bonus.
Kann ich BAFA-Förderung als Vermieter nutzen?
Ja. Die BAFA-Förderung steht Eigentümern unabhängig davon zu, ob das Gebäude selbst genutzt oder vermietet wird. Der Einkommensbonus (30 %) ist allerdings auf selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltseinkommen unter 40.000 € beschränkt.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Die Bearbeitungszeit variiert stark — von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Nach der Bewilligung haben Sie in der Regel 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen und den Verwendungsnachweis einzureichen.
Was ist der iSFP-Bonus?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Dokument, das ein Energieberater erstellt. Wenn Ihre Maßnahme Teil eines solchen Fahrplans ist, erhalten Sie einen Bonus von 5 % auf die Förderung der Gebäudehülle (nicht beim Heizungstausch).
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