Ratgeber
BAFA-Förderung für energetische Sanierung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung mit direkten Zuschüssen — ohne Kreditaufnahme. Besonders der Heizungstausch wird seit 2024 stark gefördert.
Fördersätze im Überblick
BAFA-Zuschüsse nach Maßnahme
Maximale Fördersätze bei Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Heizungstausch (Wärmepumpe)
Basissatz
30 %
Bonus
+ 20–35 %
Max. Satz
70 %
Gebäudehülle (Dämmung, Fenster)
Basissatz
15 %
Bonus
+ 5 % iSFP
Max. Satz
20 %
Energieberatung (iSFP)
Basissatz
80 %
Bonus
—
Max. Satz
80 %
Stand 2024. Boni kumulierbar bis max. 70 %. Förderfähige Kosten pro WE: 30.000 € (Heizung), 30.000 € (Hülle).
Bis 70 %
Maximaler Fördersatz (Heizungstausch)
30.000 €
Max. förderfähige Kosten (erste WE)
Direkt
Zuschuss statt Kredit
Was ist die BAFA-Förderung?
Die BAFA-Förderung ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und richtet sich an Eigentümer, die einzelne energetische Maßnahmen an bestehenden Gebäuden durchführen. Anders als die KfW-Programme vergibt die BAFA keine Kredite, sondern direkte Investitionszuschüsse.
Seit 2024 konzentriert sich die BAFA-Förderung hauptsächlich auf den Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie) sowie auf Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Sonnenschutz). Auch Energieberatung wird gefördert.
Förderfähige Maßnahmen
Der Heizungstausch ist die am stärksten geförderte Maßnahme. Wer eine fossile Heizung durch eine Wärmepumpe, Biomassekessel oder Solarthermieanlage ersetzt, kann bis zu 70 % der Kosten erstattet bekommen (Grundförderung + Boni).
Maßnahmen an der Gebäudehülle — wie Dachdämmung, Fassadendämmung, Fenstertausch oder sommerlicher Wärmeschutz — werden mit 15 % Grundförderung plus einem möglichen iSFP-Bonus von 5 % gefördert. Eine qualifizierte Energieberatung ist mit 80 % Zuschuss förderbar.
- Heizungstausch: Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie.
- Gebäudehülle: Dämmung, Fenster, Sonnenschutz.
- Anlagentechnik: Lüftung, Smart-Home zur Heizungssteuerung.
- Energieberatung: iSFP-Erstellung (80 % Zuschuss).
Fördersätze und Boni
Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und verschiedenen Boni zusammen. Beim Heizungstausch beträgt die Grundförderung 30 %, dazu kommen ein Klimageschwindigkeitsbonus (20 %), ein Einkommensbonus (30 %) und ggf. ein Effizienzbonus (5 %).
Der maximale Fördersatz ist auf 70 % gedeckelt. Die förderfähigen Kosten betragen für die erste Wohneinheit 30.000 € beim Heizungstausch und 30.000 € für Maßnahmen an der Gebäudehülle. Bei Mehrfamilienhäusern erhöhen sich die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit.
- Grundförderung Heizung: 30 %.
- Klimageschwindigkeitsbonus: + 20 % (Austausch funktionierender fossiler Heizung).
- Einkommensbonus: + 30 % (Haushaltseinkommen < 40.000 €/Jahr).
- Effizienzbonus: + 5 % (bei natürlichem Kältemittel der Wärmepumpe).
- Gebäudehülle: 15 % + 5 % iSFP-Bonus.
BAFA vs. KfW: Was ist der Unterschied?
Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen mit direkten Zuschüssen — Sie erhalten Geld zurück, ohne einen Kredit aufnehmen zu müssen. Die KfW fördert dagegen mit zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen, was bei höheren Investitionssummen vorteilhaft sein kann.
Wer eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus plant, nutzt die KfW (Programm 261). Wer einzelne Maßnahmen umsetzt — etwa nur die Heizung tauscht oder nur die Fassade dämmt — geht zur BAFA. Eine Doppelförderung derselben Maßnahme ist nicht erlaubt.
Antragsprozess
Der BAFA-Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als 'Beginn' gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags mit dem Handwerker. Planungsleistungen und Energieberatung zählen nicht als Beginn.
Für den Heizungstausch ist seit 2024 kein Energieberater mehr zwingend erforderlich — die Antragstellung erfolgt direkt online über das BAFA-Portal. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle bleibt die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten Pflicht.
- Antrag online auf bafa.de vor Maßnahmenbeginn stellen.
- Handwerker erst nach Antragstellung beauftragen.
- Nach Abschluss: Verwendungsnachweis mit Rechnungen einreichen.
- Zuschuss wird direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Relevanz für Kapitalanleger
Für Kapitalanleger ist die BAFA-Förderung bei Einzelsanierungen besonders attraktiv: Der Zuschuss reduziert die Investitionskosten direkt, was die Rendite der Maßnahme verbessert. Ein neuer Heizkessel oder bessere Dämmung kann zudem höhere Mieten rechtfertigen.
Beachten Sie: Geförderte Maßnahmen können trotzdem als Erhaltungsaufwand steuerlich geltend gemacht werden — der Zuschuss wird lediglich von den abzugsfähigen Kosten abgezogen. Bei größeren Sanierungen eines Mietobjekts kann alternativ die KfW (261) mit Tilgungszuschuss die bessere Option sein.
- Zuschuss reduziert Netto-Investitionskosten.
- Energetische Sanierung ermöglicht höhere Miete.
- Steuerlicher Abzug der Restkosten weiterhin möglich.
- Bei umfassender Sanierung KfW 261 als Alternative prüfen.
Häufige Fragen
Fragen zur BAFA-Förderung
Muss ich den Antrag vor der Beauftragung stellen?
Ja. Der Antrag muss vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt werden. Eine Beauftragung vor Antragstellung führt zum Verlust des Förderanspruchs. Reine Planungsleistungen und Energieberatung zählen nicht als 'Beginn'.
Wie hoch ist die maximale Förderung beim Heizungstausch?
Maximal 70 % der förderfähigen Kosten (30.000 € für die erste Wohneinheit). Der Höchstzuschuss beträgt also 21.000 € pro Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern steigen die förderfähigen Kosten pro zusätzlicher Einheit.
Brauche ich einen Energieberater?
Für den Heizungstausch seit 2024 nicht mehr zwingend. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle ist ein Energieeffizienz-Experte weiterhin Pflicht. Eine Energieberatung (iSFP) wird selbst mit 80 % gefördert und sichert den 5 %-iSFP-Bonus.
Kann ich BAFA-Förderung als Vermieter nutzen?
Ja. Die BAFA-Förderung steht Eigentümern unabhängig davon zu, ob das Gebäude selbst genutzt oder vermietet wird. Der Einkommensbonus (30 %) ist allerdings auf selbstnutzende Eigentümer mit Haushaltseinkommen unter 40.000 € beschränkt.
Wie lange dauert die Bewilligung?
Die Bearbeitungszeit variiert stark — von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Nach der Bewilligung haben Sie in der Regel 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen und den Verwendungsnachweis einzureichen.
Was ist der iSFP-Bonus?
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein Dokument, das ein Energieberater erstellt. Wenn Ihre Maßnahme Teil eines solchen Fahrplans ist, erhalten Sie einen Bonus von 5 % auf die Förderung der Gebäudehülle (nicht beim Heizungstausch).