Ratgeber

BAFA-Förderung Heizungstausch: Voraussetzungen, Fördersätze und Antrag

BAFA-Zuschüsse für den Heizungstausch: Wärmepumpe, Solarthermie und Biomasseheizung. Fördersätze bis 70 %, Voraussetzungen und Antragsverfahren im Überblick.

BAFA-Förderung: Zuschüsse statt Kredite

Während die KfW zinsvergünstigte Darlehen vergibt, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen" (BEG EM) den Heizungstausch mit direkten Zuschüssen. Das bedeutet: Sie erhalten einen Teil der Investitionskosten zurück, ohne einen Kredit aufnehmen zu müssen.

Seit 2024 gelten neue Fördersätze mit einem Baukastensystem aus Grundförderung, Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus.

Fördersätze im Überblick

Die maximale Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

BausteinFördersatzVoraussetzung
Grundförderung30 %Einbau förderfähiger Heizung
Einkommensbonus+ 30 %Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €
Geschwindigkeitsbonus+ 20 %Tausch vor 2028 (funktionsfähige fossile Heizung)
Maximum70 %Alle Boni kombiniert

Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € für die erste Wohneinheit begrenzt (bei Eigennutzung), was einen maximalen Zuschuss von 21.000 € ergibt.

Welche Heizungen werden gefördert?

HeizungstypFörderfähigBesonderheiten
Wärmepumpe (Luft/Wasser)JaHäufigste Wahl, breites Einsatzgebiet
Wärmepumpe (Erdwärme)JaHöhere Effizienz, höhere Installationskosten
SolarthermieJaNur als Ergänzung, nicht allein als Heizung
Biomasse (Pellets, Holz)JaStrenge Emissionsgrenzwerte seit 2024
BrennstoffzelleJaGeringe Marktverbreitung
WasserstoffheizungJaNoch nicht praxisrelevant
Hybridheizung (WP + Gas)TeilweiseNur der Wärmepumpen-Anteil wird gefördert
GasheizungNeinSeit 2024 keine Förderung mehr
ÖlheizungNeinSeit 2020 keine Förderung mehr

Rechenbeispiel: Wärmepumpen-Einbau

Ein typischer Heizungstausch von Gas auf Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus:

PositionBetrag
Wärmepumpe + Installation28.000 €
Grundförderung (30 %)8.400 €
Geschwindigkeitsbonus (20 %)5.600 €
Gesamtförderung (50 %)14.000 €
Eigenanteil14.000 €

Bei zusätzlichem Einkommensbonus (Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €) steigt die Förderung auf 70 %, der Eigenanteil sinkt auf 8.400 €.

Voraussetzungen für die BAFA-Förderung

  • Bestandsgebäude — Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre vor Antragstellung
  • Fachunternehmer — Installation durch qualifizierten Handwerksbetrieb
  • Technische Mindestanforderungen — Je nach Heizungstyp (z. B. Jahresarbeitszahl ≥ 3,0 bei Wärmepumpen)
  • Antrag vor Beauftragung — Der BAFA-Antrag muss vor der Beauftragung des Handwerkers gestellt werden (Ausnahme: Lieferantenverträge mit aufschiebender Bedingung)
  • Energieberater — Empfohlen, aber nicht für alle Maßnahmen verpflichtend

Der Antragsweg Schritt für Schritt

  1. Angebote einholen — Mindestens 2–3 Angebote von Fachbetrieben vergleichen
  2. BAFA-Antrag online stellen — Über das elektronische Antragsformular auf bafa.de
  3. Zuwendungsbescheid abwarten — Bearbeitungszeit ca. 4–8 Wochen
  4. Heizungstausch durchführen — Nach Erhalt des Bescheids innerhalb der Frist (i. d. R. 36 Monate)
  5. Verwendungsnachweis einreichen — Rechnungen und Nachweise hochladen
  6. Zuschuss erhalten — Auszahlung auf Ihr Konto

Tipp: Seit 2024 können Sie mit dem Zuwendungsbescheid auch bereits vor Auszahlung einen Überbrückungskredit bei Ihrer Hausbank beantragen.

BAFA-Förderung für Kapitalanleger

Vermietete Objekte sind ebenfalls förderfähig, allerdings mit Einschränkungen:

  • Grundförderung (30 %) — gilt auch für Vermieter
  • Einkommensbonus — nur für Eigennutzer
  • Geschwindigkeitsbonus — nur für Eigennutzer
  • Förderfähige Kosten — 30.000 € pro Wohneinheit (ab der zweiten: 15.000 €)

Für Kapitalanleger beträgt die maximale Förderung also 30 % der förderfähigen Kosten. Bei einer Wärmepumpe für 28.000 € sind das 8.400 € Zuschuss. Zusätzlich können die verbleibenden Kosten über die Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Keine Steuerberatung — konsultieren Sie hierfür Ihren Steuerberater.

Häufige Fehler vermeiden

  • Altanlage voreilig demontieren — Die bestehende Heizung muss bei Antragstellung noch funktionsfähig sein (für Geschwindigkeitsbonus)
  • Frist überschreiten — Nach Zuwendungsbescheid haben Sie eine Umsetzungsfrist, die eingehalten werden muss
  • Rechnungen nicht korrekt ausstellen lassen — Material- und Arbeitskosten müssen getrennt ausgewiesen sein
  • Kombination mit KfW übersehen — Die KfW-Ergänzungsförderung (Kredit 358/359) kann zusätzlich zum BAFA-Zuschuss genutzt werden

Fazit

Die BAFA-Förderung macht den Heizungstausch deutlich günstiger — bis zu 70 % Zuschuss für Eigennutzer und 30 % für Kapitalanleger. Der Schlüssel liegt in der rechtzeitigen Antragstellung und der richtigen Kombination mit anderen Förderprogrammen. Nutzen Sie den BaufiQuadrat Budgetrechner, um die verbleibenden Kosten in Ihre Gesamtfinanzierung einzuplanen.

Häufige Fragen

Fragen zu diesem Thema

Wird die BAFA-Förderung auf den Brutto- oder Nettobetrag berechnet?

Für Privatpersonen ohne Vorsteuerabzug zählt der Bruttobetrag inklusive Mehrwertsteuer — der Zuschuss wird also auf die Rechnungssumme berechnet, die Sie tatsächlich zahlen. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, etwa als gewerblicher Vermieter mit Option zur Umsatzsteuer, bekommt den Zuschuss auf den Nettobetrag. Für die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer gilt damit die günstigere Bruttovariante.

Wie lange dauert die Bearbeitung des BAFA-Antrags?

Die Zusage kommt in vielen Fällen innerhalb weniger Wochen, die Auszahlung erfolgt aber erst nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung des Verwendungsnachweises. Planen Sie den Zeitraum zwischen Bewilligung und Auszahlung in Ihrer Liquiditätsplanung ein — für genau diese Lücke lässt sich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit einplanen, damit die Handwerkerrechnung nicht auf die Rücklage drückt.

Kann ich die BAFA-Förderung für eine vermietete Wohnung nutzen?

Ja. Vermieterinnen und Vermieter sind ausdrücklich antragsberechtigt — die Grundförderung für den Heizungstausch steht ihnen genauso offen wie Selbstnutzern. Nicht nutzbar sind lediglich die selbstnutzerbezogenen Boni wie der Einkommens-Bonus. Steuerlich interessant: Der Zuschuss mindert die abschreibungsfähigen Anschaffungskosten, der verbleibende Eigenanteil bleibt als Erhaltungsaufwand oder AfA ansetzbar — das rechnen wir in der Objektkalkulation mit durch.

Wird eine neue Gasheizung noch gefördert?

Eine reine Gasheizung wird über die BAFA-Heizungsförderung nicht mehr bezuschusst. Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, Wärmenetz- und Gebäudenetzanschluss sowie Brennstoffzellen. Eine Gas-Hybridlösung, bei der ein erneuerbarer Wärmeerzeuger die Hauptlast trägt, kann dagegen förderfähig sein — und die Optimierung einer bestehenden Gasheizung läuft weiterhin über die BEG-Einzelmaßnahmen.

Was ist der Klimageschwindigkeits-Bonus beim Heizungstausch?

Er belohnt den frühen Austausch einer alten funktionsfähigen Heizung und wird zusätzlich zur Grundförderung gewährt — der Prozentsatz sinkt in Stufen, je später getauscht wird. Zusammen mit Grundförderung und Effizienz-Bonus sind so hohe Fördersätze erreichbar, gedeckelt durch die förderfähigen Höchstkosten. Wer den Tausch ohnehin plant, holt mit einem früheren Termin spürbar mehr heraus.

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