Ratgeber

BAFA-Förderung Heizungstausch: Voraussetzungen, Fördersätze und Antrag

BAFA-Zuschüsse für den Heizungstausch: Wärmepumpe, Solarthermie und Biomasseheizung. Fördersätze bis 70 %, Voraussetzungen und Antragsverfahren im Überblick.

BAFA-Förderung: Zuschüsse statt Kredite

Während die KfW zinsvergünstigte Darlehen vergibt, fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude — Einzelmaßnahmen" (BEG EM) den Heizungstausch mit direkten Zuschüssen. Das bedeutet: Sie erhalten einen Teil der Investitionskosten zurück, ohne einen Kredit aufnehmen zu müssen.

Seit 2024 gelten neue Fördersätze mit einem Baukastensystem aus Grundförderung, Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus.

Fördersätze im Überblick

Die maximale Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:

BausteinFördersatzVoraussetzung
Grundförderung30 %Einbau förderfähiger Heizung
Einkommensbonus+ 30 %Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €
Geschwindigkeitsbonus+ 20 %Tausch vor 2028 (funktionsfähige fossile Heizung)
Maximum70 %Alle Boni kombiniert

Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € für die erste Wohneinheit begrenzt (bei Eigennutzung), was einen maximalen Zuschuss von 21.000 € ergibt.

Welche Heizungen werden gefördert?

HeizungstypFörderfähigBesonderheiten
Wärmepumpe (Luft/Wasser)JaHäufigste Wahl, breites Einsatzgebiet
Wärmepumpe (Erdwärme)JaHöhere Effizienz, höhere Installationskosten
SolarthermieJaNur als Ergänzung, nicht allein als Heizung
Biomasse (Pellets, Holz)JaStrenge Emissionsgrenzwerte seit 2024
BrennstoffzelleJaGeringe Marktverbreitung
WasserstoffheizungJaNoch nicht praxisrelevant
Hybridheizung (WP + Gas)TeilweiseNur der Wärmepumpen-Anteil wird gefördert
GasheizungNeinSeit 2024 keine Förderung mehr
ÖlheizungNeinSeit 2020 keine Förderung mehr

Rechenbeispiel: Wärmepumpen-Einbau

Ein typischer Heizungstausch von Gas auf Luft-Wasser-Wärmepumpe in einem Einfamilienhaus:

PositionBetrag
Wärmepumpe + Installation28.000 €
Grundförderung (30 %)8.400 €
Geschwindigkeitsbonus (20 %)5.600 €
Gesamtförderung (50 %)14.000 €
Eigenanteil14.000 €

Bei zusätzlichem Einkommensbonus (Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €) steigt die Förderung auf 70 %, der Eigenanteil sinkt auf 8.400 €.

Voraussetzungen für die BAFA-Förderung

  • Bestandsgebäude — Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre vor Antragstellung
  • Fachunternehmer — Installation durch qualifizierten Handwerksbetrieb
  • Technische Mindestanforderungen — Je nach Heizungstyp (z. B. Jahresarbeitszahl ≥ 3,0 bei Wärmepumpen)
  • Antrag vor Beauftragung — Der BAFA-Antrag muss vor der Beauftragung des Handwerkers gestellt werden (Ausnahme: Lieferantenverträge mit aufschiebender Bedingung)
  • Energieberater — Empfohlen, aber nicht für alle Maßnahmen verpflichtend

Der Antragsweg Schritt für Schritt

  1. Angebote einholen — Mindestens 2–3 Angebote von Fachbetrieben vergleichen
  2. BAFA-Antrag online stellen — Über das elektronische Antragsformular auf bafa.de
  3. Zuwendungsbescheid abwarten — Bearbeitungszeit ca. 4–8 Wochen
  4. Heizungstausch durchführen — Nach Erhalt des Bescheids innerhalb der Frist (i. d. R. 36 Monate)
  5. Verwendungsnachweis einreichen — Rechnungen und Nachweise hochladen
  6. Zuschuss erhalten — Auszahlung auf Ihr Konto

Tipp: Seit 2024 können Sie mit dem Zuwendungsbescheid auch bereits vor Auszahlung einen Überbrückungskredit bei Ihrer Hausbank beantragen.

BAFA-Förderung für Kapitalanleger

Vermietete Objekte sind ebenfalls förderfähig, allerdings mit Einschränkungen:

  • Grundförderung (30 %) — gilt auch für Vermieter
  • Einkommensbonus — nur für Eigennutzer
  • Geschwindigkeitsbonus — nur für Eigennutzer
  • Förderfähige Kosten — 30.000 € pro Wohneinheit (ab der zweiten: 15.000 €)

Für Kapitalanleger beträgt die maximale Förderung also 30 % der förderfähigen Kosten. Bei einer Wärmepumpe für 28.000 € sind das 8.400 € Zuschuss. Zusätzlich können die verbleibenden Kosten über die Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Keine Steuerberatung — konsultieren Sie hierfür Ihren Steuerberater.

Häufige Fehler vermeiden

  • Altanlage voreilig demontieren — Die bestehende Heizung muss bei Antragstellung noch funktionsfähig sein (für Geschwindigkeitsbonus)
  • Frist überschreiten — Nach Zuwendungsbescheid haben Sie eine Umsetzungsfrist, die eingehalten werden muss
  • Rechnungen nicht korrekt ausstellen lassen — Material- und Arbeitskosten müssen getrennt ausgewiesen sein
  • Kombination mit KfW übersehen — Die KfW-Ergänzungsförderung (Kredit 358/359) kann zusätzlich zum BAFA-Zuschuss genutzt werden

Fazit

Die BAFA-Förderung macht den Heizungstausch deutlich günstiger — bis zu 70 % Zuschuss für Eigennutzer und 30 % für Kapitalanleger. Der Schlüssel liegt in der rechtzeitigen Antragstellung und der richtigen Kombination mit anderen Förderprogrammen. Nutzen Sie den BaufiQuadrat Budgetrechner, um die verbleibenden Kosten in Ihre Gesamtfinanzierung einzuplanen.

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