Förderprogramm nach Bundesland

KfW 261 — Wohngebäude Kredit in Baden-Württemberg

Das KfW-Programm 261 fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden in Baden-Württemberg mit zinsgünstigen Krediten bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss von bis zu 45 %. Gerade im wirtschaftsstarken Großraum Stuttgart mit seinem angespannten Immobilienmarkt lohnt sich die Kombination aus Wertsteigerung und Fördermitteln besonders.

150.000 €

Maximale Förderung

ab 0,01 %

Zinssatz

bis 25 %

Tilgungszuschuss

4–30 Jahre

Laufzeit

Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verfügt über einen hohen Bestand an Fachwerkhäusern, die bei der energetischen Sanierung besondere Anforderungen an Denkmalschutz und Feuchteregulierung stellen. Die KEA-BW (Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg) berät Eigentümer kostenfrei zu Sanierungsfahrplänen und hilft bei der Auswahl geeigneter Maßnahmen. Durch das Landesgesetz zur Nutzungspflicht erneuerbarer Wärmeenergie (EWärmeG) bestehen zusätzliche Anforderungen, die sich durch eine KfW-261-Sanierung elegant erfüllen lassen.

Antragstellung in Baden-Württemberg

Der Antrag wird vor Maßnahmenbeginn über die Hausbank gestellt – in Baden-Württemberg häufig über Volksbanken oder die L-Bank. Ein von der KEA-BW gelisteter Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung (TPB) und bestätigt nach Abschluss die Umsetzung. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.

Kombinationsmöglichkeiten

In Baden-Württemberg lässt sich der KfW-261-Kredit mit dem Landesförderprogramm „Klimaschutz Plus" für Nichtwohngebäude und dem kommunalen Förderprogramm der jeweiligen Gemeinde kombinieren. Besonders attraktiv: Stuttgart bietet einen eigenen Zuschuss für Dachbegrünung, der im Rahmen einer Dachsanierung mitgenommen werden kann.

Beispielrechnung

Ein Einfamilienhaus Baujahr 1972 in Freiburg wird zum Effizienzhaus 70 EE saniert. Bei Sanierungskosten von 120.000 Euro erhält der Eigentümer einen KfW-Kredit zu 1,05 % effektivem Jahreszins und einen Tilgungszuschuss von 15 % (18.000 Euro). Durch den iSFP-Bonus kommen weitere 5 % (6.000 Euro) hinzu – die tatsächliche Kreditbelastung sinkt auf 96.000 Euro.

Häufige Fragen

FAQ zu KfW 261 in Baden-Württemberg

Kann ich den KfW 261 für ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus in Baden-Württemberg nutzen?

Ja, denkmalgeschützte Gebäude profitieren sogar von erleichterten Anforderungen: Sie müssen nicht den vollen Effizienzhaus-Standard erreichen, sondern können die Denkmal-Stufe (EH Denkmal) ansetzen. Die KEA-BW vermittelt spezialisierte Energieberater für Fachwerkgebäude.

Erfülle ich mit einer KfW-261-Sanierung automatisch das EWärmeG in Baden-Württemberg?

Wenn Sie auf Effizienzhaus-Stufe sanieren, erfüllen Sie in der Regel die Anforderungen des EWärmeG, da der ganzheitliche Sanierungsansatz den 15-%-Erneuerbare-Energien-Anteil übersteigt. Eine Einzelfallprüfung durch Ihren Energieberater ist dennoch empfehlenswert.

Welche Rolle spielt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) bei Förderanträgen in BW?

Der iSFP erhöht Ihren Tilgungszuschuss um 5 Prozentpunkte (zusätzlich bis zu 7.500 Euro). Die KEA-BW bietet eine kostenlose Erstberatung und vermittelt qualifizierte Berater, die den iSFP erstellen. In Baden-Württemberg bezuschusst das Land die Erstellung des iSFP zusätzlich mit bis zu 500 Euro.

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