Förderprogramm nach Bundesland

KfW 261 — Wohngebäude Kredit in Berlin

Berlin mit seinem enormen Gründerzeit-Bestand und über 1,9 Millionen Wohnungen bietet ein riesiges Sanierungspotenzial für KfW 261. Der Kredit bis 150.000 Euro pro Wohneinheit mit Tilgungszuschüssen bis 45 % ist besonders für die energetische Ertüchtigung der zahlreichen unsanierten Altbauten aus der Kaiserzeit attraktiv.

150.000 €

Maximale Förderung

ab 0,01 %

Zinssatz

bis 25 %

Tilgungszuschuss

4–30 Jahre

Laufzeit

Besonderheiten in Berlin

Berlins Gebäudebestand ist geprägt von Gründerzeithäusern mit Stuckfassaden, die bei der Außendämmung denkmalrechtliche Genehmigungen erfordern. Die IBB (Investitionsbank Berlin) bietet ergänzende Landesprogramme für energetische Sanierung im Mietwohnungsbau. Besonders relevant ist der Berliner Mieterschutz: Die Modernisierungsumlage ist auf 2 Euro/m² gedeckelt, was die Finanzierung über zinsgünstige KfW-Kredite statt über Mieterhöhungen umso wichtiger macht.

Antragstellung in Berlin

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank vor Maßnahmenbeginn. In Berlin arbeiten viele Antragsteller mit der Berliner Sparkasse oder der IBB zusammen. Der Energieeffizienz-Experte erstellt die technische Projektbeschreibung; bei Gründerzeitbauten mit Stuckfassade empfiehlt sich ein auf Altbausanierung spezialisierter Berater. Die IBB-Ergänzungsprogramme können parallel beantragt werden.

Kombinationsmöglichkeiten

Die IBB bietet mit dem Programm „IBB Wohnraum modernisieren" einen ergänzenden Kredit für Maßnahmen, die über die KfW-Förderung hinausgehen. Für vermietete Wohnungen in Milieuschutzgebieten kann die Kombination mit KfW 261 den Nachweis der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit einer Modernisierung vermeiden. Berliner Solargesetz-Pflicht lässt sich geschickt in die Gesamtsanierung integrieren.

Beispielrechnung

Ein Gründerzeit-Mehrfamilienhaus in Berlin-Neukölln (8 WE, Baujahr 1904) wird zum Effizienzhaus 85 saniert. Bei förderfähigen Kosten von 150.000 Euro pro Wohneinheit (gesamt 1,2 Mio. Euro) beträgt der Tilgungszuschuss 10 % (120.000 Euro). Durch die Senkung der Heizkosten um 60 % verbessert sich die Warmmiete für Mieter trotz moderater Modernisierungsumlage.

Häufige Fragen

FAQ zu KfW 261 in Berlin

Wie gehe ich mit der Berliner Mietendeckel-Thematik bei KfW-Sanierungen um?

Der Berliner Mietendeckel wurde zwar vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben, doch die Modernisierungsumlage ist bundesweit auf 8 % (bzw. 2 Euro/m²-Deckel) begrenzt. KfW-Zuschüsse werden von den umlagefähigen Kosten abgezogen – dadurch reduziert sich die Belastung für Mieter, und Vermieter profitieren trotzdem über geringere Finanzierungskosten.

Kann ich die Stuckfassade meines Berliner Altbaus erhalten und trotzdem KfW 261 nutzen?

Ja, bei denkmalgeschützten Fassaden oder erhaltenswerter Bausubstanz kann auf Innendämmung ausgewichen werden. Die KfW akzeptiert die Effizienzhaus-Denkmal-Stufe, die geringere energetische Anforderungen stellt. Spezialisierte Berliner Energieberater kennen Lösungen mit Kalziumsilikatplatten oder Aerogel-Dämmputz.

Gibt es für Berliner Wohnungsbaugenossenschaften besondere Konditionen bei KfW 261?

Genossenschaften erhalten denselben Kredit und Tilgungszuschuss wie Privatpersonen. Zusätzlich können sie über die IBB das Programm „Soziale Wohnraummodernisierung" nutzen, das eine Mietpreisbindung voraussetzt, dafür aber Sonderkonditionen bietet. Die Kombination beider Programme maximiert die Förderquote.

Weitere Bundesländer