Förderprogramm nach Bundesland

BayernLabo — Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm in Bayern

Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm der BayernLabo fördert den Bau und Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum in Bayern mit einem zinsverbilligten Nachrangdarlehen über bis zu ein Drittel der Gesamtkosten — Anfang 2026 zu 2,65 % (10 Jahre Zinsbindung) bzw. 2,95 % (15 Jahre). Seit April 2026 kommt ein einmaliger Kinderzuschuss von 5.000 € je Kind hinzu. Es ist aktuell das zentrale Landesprogramm für Familien in Bayern.

1/3 der Gesamtkosten

Maximale Förderung

ab 2,65 %

Zinssatz

keine

Tilgungszuschuss

10/15 Jahre Zinsbindung

Laufzeit

Besonderheiten in Bayern

Bayern hat zwei Eigenwohnraum-Programme: Das bekannte Bayerische Wohnungsbauprogramm (0,5 %-Baudarlehen) befindet sich derzeit in einer Bewilligungspause — neue Zusagen sind bis auf Weiteres nicht möglich. Das Zinsverbilligungsprogramm läuft dagegen normal weiter und gilt bayernweit zu einheitlichen Konditionen, von München bis in den ländlichen Raum. Die Einkommensgrenzen nach Art. 11 BayWoFG wurden 2023 deutlich angehoben; als Faustwert kann eine Familie mit zwei Kindern bis rund 102.000 € Jahresbrutto förderfähig sein.

Antragstellung in Bayern

Der Antrag wird beim örtlich zuständigen Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt gestellt (Bewilligungsstelle) — nicht bei der Hausbank und nicht direkt bei der BayernLabo. Zwingend gilt: Antrag vor Baubeginn bzw. vor dem notariellen Kaufvertrag. Nach der Bewilligung reicht die BayernLabo das Darlehen aus. Eine Vorprüfung ist online über den Mini-Förderlotsen der BayernLabo möglich. Da das Darlehen nachrangig hinter dem Hauptdarlehen steht, gehört immer eine Bankfinanzierung dazu — wir planen beide Bausteine gemeinsam und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor.

Kombinationsmöglichkeiten

Die Kombination mit KfW-Darlehen ist laut BayernLabo-Merkblatt ausdrücklich möglich — in der Praxis ergänzen sich das erstrangige Bankdarlehen, KfW-Programme (z. B. KfW 297/298 beim Neubau) und das nachrangige BayernLabo-Drittel zu einer Gesamtfinanzierung. Der Kinderzuschuss von 5.000 € je Kind kommt on top und muss bei vertragsgemäßer Selbstnutzung nicht zurückgezahlt werden.

Beispielrechnung

Eine Familie mit zwei Kindern kauft eine Bestandsimmobilie in Augsburg, Gesamtkosten 480.000 €. Das BayernLabo-Darlehen beträgt maximal ein Drittel: 160.000 € zu 2,95 % bei 15 Jahren Zinsbindung (Tilgung 2 % ab dem zweiten Jahr, Rate ca. 660 €/Monat). Dazu kommen 10.000 € Kinderzuschuss (2 × 5.000 €) und mindestens 15 % Eigenkapital (72.000 €). Die restlichen rund 248.000 € deckt ein erstrangiges Bankdarlehen — durch den nachrangigen Förderbaustein sinkt dessen Beleihungsauslauf spürbar, was die Konditionen verbessert. Zinssätze Stand Anfang 2026; maßgeblich ist der Satz am Tag des Darlehensangebots.

Häufige Fragen

FAQ zu BayernLabo in Bayern

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen beim Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm?

Maßgeblich ist das bereinigte Gesamteinkommen nach Art. 11 BayWoFG: 28.300 € für Einpersonen-, 43.200 € für Zweipersonenhaushalte, plus 10.700 € je weiterer Person und 3.200 € je Kind. Als Brutto-Faustwert der BayernLabo entspricht das für eine Familie mit zwei Kindern rund 102.000 € Jahreseinkommen. Verbindlich prüft die Bewilligungsstelle — die Grenzen sind großzügiger, als viele erwarten.

Bekomme ich den Kinderzuschuss von 5.000 € auch beim Kauf einer Bestandsimmobilie?

Ja — der Kinderzuschuss gilt für Neubau, Ersterwerb und Zweiterwerb gleichermaßen, sofern das Darlehen bewilligt wird. Er wird je Kind einmalig gewährt (auch für ein zum Förderzeitpunkt bereits erwartetes Kind) und ist bei vertragsgemäßer Selbstnutzung ein echter Zuschuss ohne Rückzahlung.

Was passiert mit dem pausierten Bayerischen Wohnungsbauprogramm?

Neue Bewilligungen sind ausgesetzt, bis der Freistaat wieder Mittel bereitstellt; bereits erteilte Zusagen werden weiter ausfinanziert. Wer jetzt kauft oder baut, plant realistischerweise mit dem Zinsverbilligungsprogramm — und falls das Wohnungsbauprogramm wieder öffnet, lässt sich das in einer laufenden Finanzierungsplanung nachträglich prüfen.

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