Förderprogramm nach Bundesland
IFB Hamburg — Eigenheimdarlehen in Hamburg
Das IFB-Eigenheimdarlehen der Hamburgischen Investitions- und Förderbank fördert den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in Hamburg mit einem Nachrangdarlehen zu 2,00 % Zins (15 Jahre Zinsbindung): bis 150.000 € beim Neubau, bis 180.000 € beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie mit energetischer Sanierung auf Klasse B. Die Einkommensgrenzen sind für ein Landesprogramm ungewöhnlich großzügig.
bis 180.000 €
Maximale Förderung
2,00 %
Zinssatz
keine
Tilgungszuschuss
15–30 Jahre
Laufzeit
Besonderheiten in Hamburg
Hamburg koppelt die Bestandsförderung an die energetische Sanierung: Gefördert werden Gebrauchtimmobilien der Energieklassen D–H, die unmittelbar nach dem Erwerb mindestens auf Klasse C saniert werden — wer Klasse B oder besser erreicht, bekommt 180.000 € statt 150.000 €. Kaufpreis, Sanierungskosten und Energieberatung sind förderfähig. Bei der Gebrauchtimmobilien-Variante muss mindestens ein minderjähriges Kind zum Haushalt gehören; die Neubau-Variante kommt ohne Kind aus. Beide Richtlinien sind bis 31.12.2026 befristet.
Antragstellung in Hamburg
Der Antrag läuft über ein Kreditinstitut mit IFB-Kooperationsvereinbarung (rund zwei Dutzend Banken) — die Bank reicht ihn an die IFB weiter und kann im selben Zug KfW-Mittel durchleiten. Gestellt wird er vor Vorhabensbeginn, spätestens unmittelbar nach dem notariellen Kaufvertrag. Verlangt werden rund 15 % Eigenleistung (mindestens die Erwerbsnebenkosten); bei der Bestandsvariante ist der Sanierungsnachweis per Energieausweis binnen 12 Monaten zu erbringen. Wir stimmen IFB-Baustein, KfW und Bankdarlehen in der Gesamtfinanzierung aufeinander ab.
Kombinationsmöglichkeiten
Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist ausdrücklich zulässig, solange die Summe die Gesamtkosten nicht übersteigt — praktisch laufen IFB- und KfW-Darlehen über denselben Bankantrag. Für Haushalte über den Einkommensgrenzen bietet die IFB das Ergänzungsdarlehen (bis 100.000 €, ohne Einkommensgrenzen) zu Kapitalmarktkonditionen.
Beispielrechnung
Eine Familie mit zwei Kindern (bis 140.000 € zu versteuerndes Vorjahreseinkommen) kauft eine Bestandswohnung der Klasse F für 550.000 € inkl. Nebenkosten und saniert auf Klasse B. IFB-Darlehen: 180.000 € zu 2,00 %, 30 Jahre Laufzeit mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr — anfänglich 300 €/Monat (nur Zins), danach rund 675 €/Monat. Sanierungs- und Energieberatungskosten sind in den förderfähigen Kosten enthalten. Der Rest verteilt sich auf Eigenkapital (15–20 %) und ein erstrangiges Bankdarlehen, dessen Konditionen durch den großen Nachrangbaustein profitieren.
Häufige Fragen
FAQ zu IFB Eigenheimdarlehen in Hamburg
Welche Einkommensgrenzen gelten beim IFB-Eigenheimdarlehen?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Jahreseinkommen des Vorjahres laut Steuerbescheid: 75.000 € für Einpersonen-, 100.000 € für Zweipersonenhaushalte, plus 20.000 € je minderjährigem Kind. Eine Familie mit zwei Kindern kann also bis 140.000 € zu versteuerndem Einkommen förderfähig sein — deutlich mehr, als viele bei „Förderung" erwarten.
Muss ich beim Kauf einer Bestandsimmobilie in Hamburg wirklich sanieren?
Ja, das ist der Kern der Gebrauchtimmobilien-Variante: Das Objekt muss bei Antragstellung Energieklasse D–H haben und unmittelbar nach dem Erwerb mindestens auf Klasse C gebracht werden, nachgewiesen per Bedarfsausweis binnen 12 Monaten. Die Sanierungskosten sind dafür förderfähig — und wer Klasse B erreicht, erhöht das Darlehen auf 180.000 €.
Gilt das IFB-Eigenheimdarlehen nur für den ersten Immobilienkauf?
Grundsätzlich ja — gefördert wird der Ersterwerb. Eine Ausnahme gibt es bei Familienerweiterung, wenn die bisherige Wohnfläche nicht mehr ausreicht. Wichtig außerdem: Die aktuellen Richtlinien sind bis Ende 2026 befristet; ob das Programm verlängert wird, ist offen — beim Timing der Finanzierung berücksichtigen wir das.
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