Förderprogramm nach Bundesland

ISB — Darlehen Wohneigentum Rheinland-Pfalz in Rheinland-Pfalz

Das ISB-Darlehen Wohneigentum (Programme 501–503) der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz fördert Bau und Kauf von selbstgenutztem Wohnraum mit einem nachrangigen Annuitätendarlehen: 30 % der Gesamtkosten als Grunddarlehen plus 5 % Zusatzdarlehen u. a. je Kind, gedeckelt je nach Region auf 150.000–190.000 €. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss von 5–10 %, der nicht zurückgezahlt werden muss.

bis 190.000 €

Maximale Förderung

ab 3,45 %

Zinssatz

bis 10 %

Tilgungszuschuss

20/30 Jahre Zinsbindung

Laufzeit

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Die Förderhöchstbeträge richten sich nach der Fördermietenstufe des Standorts: In Städten wie Mainz gilt das Maximum von 190.000 €, in Koblenz z. B. 175.000 €, in günstigeren Lagen 150.000 € — jeweils +10 % ab dem dritten Kind. Förderfähig sind Haushalte bis 60 % über der Einkommensgrenze des § 13 LWoFG (Faustwert Familie mit zwei Kindern: rund 103.000 € Jahresbrutto). Der Zins lag Anfang 2026 bei 3,45 % (20 Jahre) bzw. 3,55 % (30 Jahre); für Haushalte über den Grenzen gibt es das Programm „Wohneigentum Universell" ohne Einkommensprüfung.

Antragstellung in Rheinland-Pfalz

Der Antrag wird bei der Stadt- oder Kreisverwaltung gestellt, in deren Gebiet das Objekt liegt — sie prüft die Voraussetzungen und erteilt die Förderbestätigung, danach schließt die ISB den Darlehensvertrag. Zwei Fristen sind entscheidend: kein Baubeginn vor der Förderbestätigung, und beim Bestandskauf darf der notarielle Kaufvertrag bei Antragstellung höchstens zwei Monate alt sein. Mindestens 10 % Eigenkapital werden vorausgesetzt. Wir bereiten die Finanzierungsunterlagen mit Ihnen vor und passen das Timing der Gesamtfinanzierung an diese Fristen an.

Kombinationsmöglichkeiten

Das ISB-Darlehen wird nachrangig besichert und ersetzt teures Nachrangkapital — der Beleihungsauslauf des erstrangigen Bankdarlehens sinkt, was dort bessere Konditionen öffnet. Die Kombination mit KfW-Programmen ist praxisüblich, in den ISB-Richtlinien aber nicht explizit geregelt — wir klären das im Einzelfall direkt mit der Bewilligungsbehörde, bevor die Finanzierung steht.

Beispielrechnung

Eine Familie mit zwei Kindern (ca. 95.000 € Jahresbrutto, innerhalb der +60 %-Grenze) kauft eine Bestandswohnung in Mainz, Gesamtkosten 500.000 €. Rechnerisch ergeben sich 30 % Grunddarlehen + 5 % Ankauf-Zusatz + 2 × 5 % Kinder-Zusatz = 225.000 €, gekappt auf den Mainzer Höchstbetrag von 190.000 €. Konditionen: 3,45 % auf 20 Jahre, 1,8 % Tilgung — rund 831 €/Monat. Der Tilgungszuschuss beträgt 5 % (9.500 €); läge das Einkommen näher an der Grundgrenze, sogar 7,5 %. Eigenkapital: mindestens 50.000 €. Konditionen Stand Anfang 2026, tagesaktuell bei der ISB prüfen.

Häufige Fragen

FAQ zu ISB-Darlehen in Rheinland-Pfalz

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss beim ISB-Darlehen?

Je nach Einkommen 5 % (bis 60 % über der Grenze) oder 7,5 % (bis 10 % über der Grenze) des Darlehens — bei Neubau oder Ersterwerb mit Effizienzhaus-55-Standard kommen jeweils 2,5 Prozentpunkte dazu, maximal also 10 %. Der Zuschuss reduziert die Restschuld direkt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Welche Frist gilt beim Kauf einer Bestandsimmobilie in Rheinland-Pfalz?

Der notarielle Kaufvertrag darf bei Antragstellung höchstens zwei Monate alt sein — das Zeitfenster nach der Unterschrift ist also eng. Sicherer ist, den Antrag vor dem Notartermin zu stellen oder den Termin entsprechend zu legen. Beim Neubau gilt strikt: kein Baubeginn vor der Förderbestätigung.

Was ist das ISB-Programm „Wohneigentum Universell"?

Ein Darlehen von 25.000–100.000 € ohne Einkommensgrenzen mit digitaler Antragstellung direkt bei der ISB — allerdings zu marktnäheren Zinsen und nicht mit der sozialen Wohnraumförderung (501–503) für dasselbe Objekt kombinierbar. Es ist die Option für Haushalte oberhalb der Einkommensgrenzen.

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