Förderprogramm nach Bundesland

KfW 297/298 — Klimafreundlicher Neubau in Bremen

Das KfW-Programm 297/298 „Klimafreundlicher Neubau" fördert in Bremen den Bau von Wohngebäuden im EH40-Standard mit QNG-Zertifizierung durch zinsgünstige Kredite bis 150.000 Euro pro Wohneinheit. Bremen setzt als kleinstes Flächenland auf qualitativ hochwertige Neubauprojekte – insbesondere in der Überseestadt und dem Stadtwerder entstehen klimafreundliche Wohnquartiere.

150.000 €

Maximale Förderung

ab 0,01 %

Zinssatz

keine

Tilgungszuschuss

4–35 Jahre

Laufzeit

Besonderheiten in Bremen

Bremens Neubautätigkeit konzentriert sich auf innerstädtische Konversionsflächen wie die Überseestadt, das ehemalige Kellogg-Gelände und den Stadtwerder. Die BAB (Bremer Aufbau-Bank) unterstützt den klimafreundlichen Neubau mit Ergänzungsdarlehen und Tilgungszuschüssen für Familien. Bremen hat als erstes Bundesland eine verbindliche Solaranlagenpflicht für Neubauten eingeführt, die sich synergistisch mit den QNG-Anforderungen ergänzt.

Antragstellung in Bremen

Der Antrag wird über die Hausbank gestellt – in Bremen häufig über die Sparkasse Bremen oder die BAB als Förderbank. Die BAB bietet eine integrierte Beratung, bei der KfW-Förderung und Landesprogramme gemeinsam geplant werden. Ein QNG-Auditor muss spätestens in der Entwurfsphase eingebunden werden. Die Bearbeitungszeiten in Bremen sind aufgrund der geringeren Antragszahlen vergleichsweise kurz (3–4 Wochen).

Kombinationsmöglichkeiten

In Bremen bietet sich die Kombination von KfW 297 mit dem BAB-Wohnraumförderprogramm für Familien an, das zinslose Darlehen für selbstgenutztes Wohneigentum bereitstellt. Die Bremer Solaranlagenpflicht für Neubauten erzeugt Synergien mit der QNG-Zertifizierung – die PV-Anlage verbessert den Primärenergiebedarf und wird im QNG-Rating positiv bewertet.

Beispielrechnung

Eine Doppelhaushälfte in der Bremer Überseestadt wird als EH40 mit QNG-Siegel und Dachsolaranlage gebaut. Die förderfähigen Kosten betragen 360.000 Euro. Der KfW-297-Kredit über 150.000 Euro wird zu 0,92 % Effektivzins gewährt. Die jährliche Zinsersparnis beträgt 3.870 Euro gegenüber dem Markt. Ergänzt durch das BAB-Familiendarlehen (50.000 Euro zinsfrei) ergibt sich eine Gesamtentlastung von rund 50.000 Euro über 10 Jahre.

Häufige Fragen

FAQ zu KfW 297/298 in Bremen

Welche Neubauprojekte in Bremen eignen sich besonders für KfW 297?

Die Überseestadt, das Tabakquartier und der Stadtwerder sind Bremens zentrale Neubaugebiete. Hier werden Grundstücke von der Stadt oft mit Nachhaltigkeitsauflagen vergeben, die den EH40-Standard ohnehin voraussetzen – KfW 297 bietet dann den passenden Finanzierungsrahmen.

Wie wirkt sich Bremens Solarpflicht auf den KfW-297-Antrag aus?

Die Bremer Solarpflicht für Neubauten (seit 2024) verlangt eine PV-Anlage auf dem Dach. Diese Pflicht harmoniert mit KfW 297: Die Solaranlage verbessert den Primärenergiebedarf des Gebäudes und erleichtert das Erreichen des EH40-Standards. Die PV-Kosten sind als Teil der Baukosten förderfähig.

Bietet die BAB eine kombinierte Beratung für KfW und Landesförderung?

Ja, die BAB bietet eine „Förderlotsen"-Beratung an, bei der alle verfügbaren Programme (KfW 297, BAB-Wohnraumförderung, kommunale Zuschüsse) in einem integrierten Finanzierungsplan zusammengeführt werden. Diese kostenfreie Beratung ist telefonisch oder vor Ort möglich.

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