Förderprogramm nach Bundesland

L-Bank Z15-Darlehen — Eigentumsfinanzierung Baden-Württemberg

Das Z15-Darlehen der L-Bank ist die Basisförderung der Eigentumsfinanzierung BW: Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind — oder mit Nachwuchs, der in den nächsten sechs Monaten erwartet wird — finanzieren damit Bau, Kauf oder Erweiterung eines selbst genutzten Eigenheims in Baden-Württemberg. Der Sollzins ist für 15 Jahre auf 1,00 % pro Jahr verbilligt, die Kredithöhe wächst mit der Familiengröße: bis zu 344.500 Euro bei einer vierköpfigen Familie.

bis 344.500 € (4 Personen)

Maximale Förderung

1,00 % (15 Jahre)

Zinssatz

bis 6.500 € bei Familienzuwachs

Tilgungszuschuss

15 Jahre Zinsbindung

Laufzeit

Besonderheiten in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg gehört zu den teuersten Wohnungsmärkten Deutschlands, besonders in Stuttgart, Freiburg und am Bodensee. Das Z15-Darlehen setzt genau dort an: Es gelten Einkommensgrenzen nach Haushaltsgröße, damit die Förderung bei Familien mit mittlerem Einkommen ankommt, und ein Eigenanteil von 15 % der Gesamtkosten, der teilweise durch Eigenleistung erbracht werden darf. Das Objekt muss die Wohnflächenunter- und -obergrenze einhalten; ein Neubau mindestens den Neubaustandard Plus. Wer bereits ein für die Familie angemessenes Eigenheim besitzt, ist nicht förderfähig.

Antragstellung in Baden-Württemberg

Der Antrag wird online im Förderportal der L-Bank ausgefüllt und mit allen Nachweisen hochgeladen. Er geht automatisch an die zuständige Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt oder Bürgermeisteramt des Ortes, in dem Sie bauen oder kaufen. Die Stelle prüft Vollständigkeit, Einkommensgrenze und Fördervoraussetzungen und leitet den Antrag an die L-Bank weiter. Kauf- oder Werkverträge sollten erst nach Abstimmung mit der Wohnraumförderungsstelle unterschrieben werden — eine Zwischenfinanzierung bis zur Zusage ist möglich.

Kombinationsmöglichkeiten

Das Z15-Darlehen ist ausdrücklich als Baustein gedacht: Die L-Bank kombiniert es mit ihren Zusatzfinanzierungen für Barrierefreiheit, energieeffizientes Sanieren und neuen Wohnraum sowie mit einer Ergänzungsfinanzierung, wenn das Förderdarlehen für das Vorhaben nicht reicht. KfW-Darlehen reicht die L-Bank als durchleitende Hausbank im eigenen Namen aus, sodass Z15 und KfW 297/298 in einer Finanzierung liegen können. Familien, die die Einkommensgrenze knapp überschreiten, weichen auf die Finanzierung Familienzuwachs aus — mit Zinsverbilligung um 0,90 % pro Jahr für jedes Kind, das nach Antragstellung hinzukommt.

Beispielrechnung

Eine Familie mit zwei Kindern kauft ein Einfamilienhaus in Reutlingen für 450.000 Euro. Über das Z15-Darlehen finanziert sie 300.000 Euro zu 1,00 % Sollzins für 15 Jahre. In den ersten 24 Monaten fallen nur Zinsen an, rund 250 Euro im Monat; danach beträgt die Rate mit 2,25 % Tilgung 812,50 Euro. Gegenüber einem Bankdarlehen zu 3,50 % spart die Familie allein im ersten Jahr rund 7.500 Euro Zinsen. Die restlichen 150.000 Euro plus Kaufnebenkosten trägt ein Bankdarlehen zu Marktkonditionen — welche Mischung aus Z15, KfW und Bank am Ende die günstigste Gesamtrate ergibt, rechnen wir mit Ihnen durch.

Häufige Fragen

FAQ zu L-Bank Z15 in Baden-Württemberg

Welche Einkommensgrenzen gelten beim Z15-Darlehen?

Die Grenze hängt von der Haushaltsgröße ab und ist im Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg festgelegt; je mehr Personen im Haushalt leben, desto höher liegt sie. Die L-Bank veröffentlicht die Werte nicht auf der Produktseite, sondern prüft sie über die Wohnraumförderungsstelle Ihres Landkreises — und ihr Finanzierungsrechner zeigt vorab, ob Ihr Haushalt darunter liegt. Liegt Ihr Einkommen darüber, ist die Finanzierung Familienzuwachs der Weg: gleiche Eigenkapital- und Wohnflächenregeln, Zinsverbilligung ab dem nächsten Kind.

Wie hoch ist das Z15-Darlehen und welche Konditionen gelten?

Die Kredithöhe richtet sich nach der Familiengröße — die L-Bank nennt als Beispiel bis zu 344.500 Euro für eine vierköpfige Familie. Der Sollzins ist für 15 Jahre auf 1,00 % pro Jahr verbilligt, die Tilgung beträgt 2,25 % pro Jahr mit einer tilgungsfreien Anlaufzeit von 24 Monaten. Bereitstellungszinsen fallen nicht an.

Gibt es beim Z15-Darlehen einen Tilgungszuschuss?

Ja, in zwei Fällen: Kommt innerhalb von zehn Jahren nach Zusage ein weiteres Kind hinzu, gibt es über die Ergänzungsförderung einen Tilgungszuschuss von 6.500 Euro. Für energieeffiziente Neubauten im Standard Energiesparhaus gewährt die L-Bank 4.000 Euro; der frühere Zuschuss von 20.000 Euro gilt nur noch für Bauanträge, die vor dem 31.12.2022 gestellt wurden, und entfällt bei gleichzeitiger BEG-Förderung.

Ich besitze bereits Wohneigentum — bekomme ich trotzdem Z15?

Voraussetzung ist, dass Sie noch kein Eigenheim besitzen, das für Ihre Familie angemessen ist. Eine Wohnung, die für die gewachsene Familie zu klein geworden ist, schließt die Förderung also nicht automatisch aus; ein bereits passendes Eigenheim schon. Die Wohnraumförderungsstelle beurteilt das im Einzelfall — wir klären das vorab mit Ihnen.

Kann ich das Z15-Darlehen mit KfW-Förderung kombinieren?

Ja. Die L-Bank reicht KfW-Darlehen als durchleitende Hausbank im eigenen Namen aus, sodass Z15 und ein KfW-Programm wie 297/298 für klimafreundlichen Neubau in einer Finanzierung liegen. Dazu kommen die eigenen Zusatzfinanzierungen der L-Bank für Barrierefreiheit, energieeffizientes Sanieren und neuen Wohnraum. Nur beim Tilgungszuschuss für Neubauten gilt: BEG-Förderung und der 20.000-Euro-Zuschuss schließen sich aus.

Gilt Z15 nur für Neubauten oder auch für Bestandsimmobilien?

Für beides — und zusätzlich für das Ändern oder Erweitern eines bestehenden Eigenheims. Ein Neubau muss mindestens den Neubaustandard Plus erfüllen; bei Umbau und Erweiterung müssen die verwendeten Bauteile den BEG-Vorgaben entsprechen, etwa den U-Wert-Richtlinien. Bei allen Varianten gilt: Selbstnutzung und Wohnflächengrenzen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Z15-Antrag? (Checkliste)

Für den Online-Antrag im Förderportal der L-Bank brauchen Sie in der Regel: Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Steuerbescheide bzw. Gehaltsabrechnungen), Geburtsurkunden der Kinder oder den Mutterpass bei erwartetem Nachwuchs, Kaufvertragsentwurf oder Bau- und Kostenbeschreibung, den Nachweis des Eigenanteils von 15 % der Gesamtkosten sowie bei Neubauten den Nachweis des Energiestandards. Die vollständige Liste liegt im Förderportal — und wir bereiten die Finanzierungsunterlagen gemeinsam mit Ihnen vor.

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