Förderprogramm nach Bundesland

SAB — Förderdarlehen Familienwohnen Sachsen in Sachsen

Das Sächsische Förderdarlehen Familienwohnen der SAB unterstützt Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren beim Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum — sachsenweit, ausdrücklich auch in Dresden, Leipzig und Chemnitz. Das Ratendarlehen bis 80.000 € läuft 25 Jahre mit durchgehender Zinsbindung; der Zins sinkt mit jedem Kind, von 3,15 % bis auf 0,10 % (Stand Anfang 2026).

bis 80.000 €

Maximale Förderung

ab 0,10 %

Zinssatz

keine

Tilgungszuschuss

25 Jahre

Laufzeit

Besonderheiten in Sachsen

Das Programm wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt und deutlich verbessert: Die Wohnflächengrenzen entfielen, das geforderte Eigenkapital sank auf 10 %, gemeinschaftliche Wohnprojekte wurden förderfähig — und nachgeborene Kinder senken den Zins nachträglich. Besonders attraktiv ist der „Jung kauft Alt"-Baustein: Beim Kauf einer Bestandsimmobilie mit energetischer Verbesserung gibt es zusätzlich 0,65 Prozentpunkte Zinsabschlag. Das frühere Programm „Wohneigentum ländlicher Raum" ist ausgelaufen; Familienwohnen ist jetzt der zentrale Weg. Die Einkommensgrenzen: 100.000 € zu versteuerndes Jahreseinkommen für Paare plus 10.000 € je Kind.

Antragstellung in Sachsen

Der Antrag wird direkt bei der SAB über das Online-Förderportal gestellt — nicht über die Hausbank. Die Reihenfolge ist zwingend: erst Antrag und Zusage, dann notarieller Kaufvertrag oder Baubeginn; auch ein zu früh geschlossener Kaufvertrag gilt als Vorhabensbeginn und schließt die Förderung aus. Verlangt werden 10 % Eigenkapital und bei Neubau/Ersterwerb eine Gemeindebestätigung der Innenbereichslage. Wir achten in der Finanzierungsplanung darauf, dass Notartermin und SAB-Zusage in der richtigen Reihenfolge liegen.

Kombinationsmöglichkeiten

Die SAB empfiehlt die Kombination ausdrücklich und kann KfW-Wohnraumförderdarlehen direkt mit ausreichen — Landes- und Bundesförderung laufen dann über eine Stelle. Kumulierung mit weiteren Förderdarlehen ist zulässig, solange die Fördersumme die Gesamtkosten nicht übersteigt. Wer bereits ein Eigentumsprogramm des Freistaats genutzt hat, ist allerdings nicht erneut förderfähig.

Beispielrechnung

Eine Familie mit zwei Kindern kauft ein Bestandshaus (Baujahr 1988) in Leipzig, Gesamtkosten 380.000 € inkl. energetischer Verbesserung auf mindestens Klasse D. SAB-Darlehen: 80.000 € zu 1,85 % („Jung kauft Alt"-Satz für zwei Kinder), 25 Jahre fest, zwei tilgungsfreie Anlaufjahre — anfänglich rund 123 €/Monat, ab dem dritten Jahr rund 413 €/Monat bei fallender Belastung. Eigenkapital: mindestens 38.000 €. Käme ein drittes Kind, sinkt der Zins nachträglich auf 1,20 %. Den Rest decken KfW- und Bankdarlehen; die Zinsersparnis gegenüber einem Marktdarlehen liegt über die Laufzeit grob bei 15.000–20.000 €.

Häufige Fragen

FAQ zu SAB Familienwohnen in Sachsen

Wie stark sinkt der Zins beim SAB-Familienwohnen mit der Kinderzahl?

Vom Referenzzins gehen ein Basisabschlag und 0,65 Prozentpunkte je weiterem Kind ab: ein Kind 3,15 %, zwei Kinder 2,50 %, drei Kinder 1,85 % — bis 0,10 % ab sechs Kindern (Stand Anfang 2026). Beim Bestandskauf mit energetischer Verbesserung gilt jeweils eine Stufe besser. Einkommensschwache Haushalte rücken ebenfalls eine Stufe vor, und nachgeborene Kinder senken den Zins auch nach der Bewilligung noch.

Gilt Familienwohnen auch in Leipzig und Dresden?

Ja — seit der Neuauflage im Oktober 2025 gilt das Programm sachsenweit ohne Gebietskulisse, ausdrücklich auch in den kreisfreien Städten Dresden, Leipzig und Chemnitz. Das frühere Zusatzprogramm für den ländlichen Raum ist ausgelaufen und wird durch Familienwohnen ersetzt.

Was zählt bei der SAB als Vorhabensbeginn?

Baubeginn, der Abschluss eines zurechenbaren Liefer- oder Leistungsvertrags — und ausdrücklich auch der notarielle Kaufvertrag. Wer also erst kauft und dann beantragt, verliert den Förderanspruch. Der Antrag über das SAB-Portal muss vor der Unterschrift gestellt und die Zusage abgewartet werden; genau dieses Timing planen wir in der Finanzierung mit ein.

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