Förderprogramm nach Bundesland

KfW 159 — Altersgerecht Umbauen in Bayern

Das KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen" bietet in Bayern zinsgünstige Kredite bis 50.000 Euro pro Wohneinheit für barrierefreie Umbauten und Einbruchschutz. In ländlichen Regionen Bayerns – von Oberfranken bis zum Allgäu – leben überdurchschnittlich viele ältere Menschen in nicht barrierefreien Einfamilienhäusern, was das Programm besonders relevant macht.

50.000 €

Maximale Förderung

ab 0,01 %

Zinssatz

keine

Tilgungszuschuss

4–30 Jahre

Laufzeit

Besonderheiten in Bayern

Bayern verzeichnet in ländlichen Regionen wie Oberfranken und der Oberpfalz einen Anteil über 65-Jähriger von bis zu 25 %. Das Bayerische Wohnungsbauförderungsgesetz (BayWoFG) sieht eigene Zuschüsse für altersgerechte Anpassungen vor, die mit KfW 159 kumulierbar sind. Die Bayerische Architektenkammer betreibt ein Netzwerk von Wohnberatungsstellen, die speziell zu barrierefreiem Bauen im ländlichen Raum beraten. Viele bayerische Bauernhäuser verfügen über großzügige Grundrisse, die sich gut für Erdgeschoss-Wohnkonzepte umbauen lassen.

Antragstellung in Bayern

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank vor Maßnahmenbeginn – in Bayern typischerweise über Sparkassen, Volksbanken oder die BayernLabo. Ein Sachverständiger ist nicht vorgeschrieben, aber gerade bei komplexen Umbauten in ländlichen Bestandsgebäuden empfehlenswert. Die Bearbeitungszeit beträgt drei bis sechs Wochen.

Kombinationsmöglichkeiten

Besonders lohnend ist die Kombination von KfW 159 mit der Bayerischen Wohnraumförderung für einkommensschwächere Eigentümer und dem Zuschuss aus dem Bayerischen Wohnungsbauförderungsgesetz. Münchner Eigentümer können zusätzlich städtische Mittel für Aufzugsnachrüstungen in Mehrfamilienhäusern beantragen.

Beispielrechnung

Ein Einfamilienhaus Baujahr 1975 in Würzburg wird altersgerecht umgebaut: ebenerdiger Zugang mit Rampe (5.500 €), barrierefreies Bad (12.000 €), Türverbreiterungen und Schwellenabbau (3.500 €), Einbruchschutz (4.000 €). Gesamtkosten: 25.000 €. Der KfW-159-Kredit mit 0,01 % Effektivzins ergibt bei 10 Jahren Laufzeit eine Monatsrate von ca. 209 €.

Häufige Fragen

FAQ zu KfW 159 in Bayern

Wie unterstützt das Bayerische Wohnungsbauförderungsgesetz die KfW-159-Förderung?

Das BayWoFG bietet eigenständige Zuschüsse für barrierefreie Anpassungen, die parallel zum KfW-159-Kredit beantragt werden können. Die Gesamtförderung darf die Investitionskosten nicht übersteigen, aber eine Doppelförderung ist ausdrücklich erwünscht.

Gibt es in Bayern besondere Herausforderungen beim barrierefreien Umbau ländlicher Gebäude?

Ja, bayerische Bauernhäuser und ältere Landhäuser haben oft Höhenversprünge zwischen Gebäudeteilen, niedrige Türstürze und schmale Flure. Die BayernLabo empfiehlt, frühzeitig einen auf Bestandsumbau spezialisierten Architekten einzubinden.

Kann ich den KfW 159 auch als Vermieter in Bayern nutzen?

Ja, der KfW 159 steht Eigentümern, Vermietern und Mietern (mit Zustimmung des Vermieters) gleichermaßen offen. Vermieter in Bayern profitieren besonders, da barrierefreie Wohnungen im demografischen Wandel eine stabile Nachfrage sichern.

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