Förderprogramm nach Bundesland
KfW 159 — Altersgerecht Umbauen in Niedersachsen
Niedersachsen mit seinen vielen großen Einfamilienhäusern und Bauernhöfen bietet ideale Voraussetzungen für das KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen". Der zinsgünstige Kredit bis 50.000 Euro pro Wohneinheit ermöglicht die Umwandlung weitläufiger Erdgeschossbereiche zu barrierefreien Wohneinheiten – besonders in den ländlichen Regionen zwischen Nordsee und Harz.
50.000 €
Maximale Förderung
ab 0,01 %
Zinssatz
keine
Tilgungszuschuss
4–30 Jahre
Laufzeit
Besonderheiten in Niedersachsen
Niedersachsen hat einen Anteil über 65-Jähriger von rund 22 %, wobei der Emsland-Landkreis und der Harz besonders hohe Werte aufweisen. Große Bauernhäuser und Landhäuser bieten mit ihren weitläufigen Erdgeschossen ideale Voraussetzungen für barrierefreie Erdgeschoss-Wohnkonzepte. Die NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen) bietet ergänzende Zuschüsse für altersgerechtes Wohnen. Die Architektenkammer Niedersachsen betreibt ein Netzwerk von Wohnberatungsstellen, und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege koordiniert kostenfreie Beratungsangebote.
Antragstellung in Niedersachsen
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank vor Maßnahmenbeginn – in Niedersachsen häufig über die Norddeutsche Landesbank (Nord/LB) oder regionale Sparkassen. Die NBank wird parallel für ergänzende Landesmittel kontaktiert. Die Bearbeitungszeit beträgt drei bis fünf Wochen. Bei der Umwandlung von Bauernhäusern empfiehlt sich die Einbindung eines auf Bestandsumbau spezialisierten Architekten.
Kombinationsmöglichkeiten
Die NBank bietet eigene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen, die den KfW-159-Kredit ergänzen. Bei der Umwandlung großer Bauernhäuser zu Erdgeschoss-Wohnungen lässt sich der KfW 159 mit der NBank-Wohnraumförderung und kommunalen Dorferneuerungsprogrammen kombinieren – so entstehen altersgerechte Wohnungen, die auch zur Belebung ländlicher Ortskerne beitragen.
Beispielrechnung
Ein Bauernhaus Baujahr 1955 im Emsland wird im Erdgeschoss zur barrierefreien Wohnung umgebaut: bodengleiche Dusche (7.000 €), barrierearme Küche (5.000 €), Türverbreiterungen und Schwellenabbau (4.000 €), Rampe am Hauseingang (3.500 €), Einbruchschutz (3.000 €). Gesamtkosten: 22.500 €. KfW-159-Kredit zu 0,01 % Effektivzins bei 10 Jahren: Monatsrate ca. 188 €.
Häufige Fragen
FAQ zu KfW 159 in Niedersachsen
Eignen sich niedersächsische Bauernhäuser für den barrierefreien Umbau mit KfW 159?
Ja, Bauernhäuser bieten mit ihren großzügigen Erdgeschossen ideale Grundrisse für barrierefreies Wohnen. Typische Umbauten umfassen die Einrichtung eines Schlafzimmers und Bades im Erdgeschoss, Türverbreiterungen und den ebenerdigen Zugang. Der KfW 159 fördert all diese Maßnahmen.
Welche Beratungsangebote gibt es in Niedersachsen für barrierefreies Wohnen?
Die Architektenkammer Niedersachsen, die NBank, die Pflegestützpunkte in jedem Landkreis und die Verbraucherzentrale Niedersachsen bieten kostenfreie Erstberatung. Für ländliche Gebiete gibt es mobile Wohnberatung über die Wohlfahrtsverbände.
Können niedersächsische Dorferneuerungsprogramme mit KfW 159 kombiniert werden?
Ja, die Dorferneuerungsprogramme des Landes Niedersachsen und der LEADER-Regionen können mit dem KfW-159-Kredit kombiniert werden, sofern die Gesamtförderung die Investitionskosten nicht übersteigt. Dies ist besonders für ländliche Gemeinden ein attraktiver Fördermix.