Förderprogramm nach Bundesland

KfW 159 — Altersgerecht Umbauen in Brandenburg

Brandenburg zählt zu den am schnellsten alternden Bundesländern Deutschlands – das KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen" mit Krediten bis 50.000 Euro pro Wohneinheit ist daher für brandenburgische Eigentümer von besonderer Bedeutung. Insbesondere der große Plattenbau-Bestand aus DDR-Zeiten benötigt dringend barrierefreie Anpassungen.

50.000 €

Maximale Förderung

ab 0,01 %

Zinssatz

keine

Tilgungszuschuss

4–30 Jahre

Laufzeit

Besonderheiten in Brandenburg

Brandenburg verzeichnet einen Anteil über 65-Jähriger von rund 26 % – einer der höchsten Werte bundesweit. Die Plattenbauten der Typen WBS 70 und P2 in Städten wie Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam haben zwar oft Aufzüge, aber zu kleine Kabinen für Rollstühle und nicht barrierefreie Wohnungsgrundrisse. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet ergänzende Landesmittel für barrierefreies Wohnen. Regionale Pflegestützpunkte und die Verbraucherzentrale Brandenburg beraten kostenfrei zu Umbaumöglichkeiten.

Antragstellung in Brandenburg

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank vor Maßnahmenbeginn – in Brandenburg häufig über die Mittelbrandenburgische Sparkasse oder die ILB. Bei Plattenbauten empfiehlt sich die Einbindung eines auf diesen Gebäudetyp spezialisierten Planers. Die Bearbeitungszeit beträgt drei bis fünf Wochen.

Kombinationsmöglichkeiten

Die ILB bietet mit dem Programm „Wohnen mit Zukunft" ergänzende Zuschüsse für barrierefreie Umbauten, die mit dem KfW-159-Kredit kombinierbar sind. Für Wohnungsgenossenschaften in brandenburgischen Mittelstädten ist die Kombination beider Programme besonders effizient, da große Wohnungsbestände systematisch umgebaut werden können.

Beispielrechnung

Eine Plattenbauwohnung (WBS 70) in Cottbus wird barrierefrei umgebaut: Baderweiterung mit bodengleicher Dusche (8.500 €), Türverbreiterungen (2.500 €), schwellenloser Balkonzugang (3.000 €) und Einbruchschutz (2.000 €). Gesamtkosten: 16.000 €. Der KfW-159-Kredit zu 0,01 % Effektivzins ergibt bei 10 Jahren Laufzeit eine Monatsrate von ca. 134 €.

Häufige Fragen

FAQ zu KfW 159 in Brandenburg

Eignet sich der KfW 159 für den Umbau von DDR-Plattenbauten in Brandenburg?

Ja, Plattenbauten sind ein Hauptanwendungsfall des KfW 159 in Brandenburg. Typische Maßnahmen umfassen Türverbreiterungen, bodengleiche Duschen, Aufzugmodernisierungen und schwellenlose Balkone. Die standardisierten Grundrisse der Plattenbauten erleichtern die Planung.

Welche Beratungsangebote gibt es in Brandenburg für barrierefreies Wohnen?

Die Pflegestützpunkte in jedem Landkreis, die Verbraucherzentrale Brandenburg und die ILB bieten kostenfreie Beratung. Zusätzlich unterstützt das Netzwerk „Wohnen für (Mehr)Generationen" speziell ältere Eigentümer in ländlichen Regionen.

Können brandenburgische Wohnungsgenossenschaften den KfW 159 nutzen?

Ja, Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsunternehmen können den KfW-159-Kredit für systematische barrierefreie Umbauten ihrer Bestände nutzen. In Brandenburg ist dies besonders relevant, da große Teile des Wohnungsbestands genossenschaftlich organisiert sind.

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