Förderprogramm nach Bundesland

KfW 159 — Altersgerecht Umbauen in Berlin

Das KfW-Programm 159 fördert den barrierefreien Umbau in Berlin mit zinsgünstigen Krediten bis 50.000 Euro pro Wohneinheit. Berlin mit seinem enormen Gründerzeit-Bestand von über 300.000 Altbauwohnungen ohne Aufzug bietet ein gewaltiges Potenzial für altersgerechte Anpassungen – insbesondere in den innerstädtischen Bezirken Kreuzberg, Neukölln und Prenzlauer Berg.

50.000 €

Maximale Förderung

ab 0,01 %

Zinssatz

keine

Tilgungszuschuss

4–30 Jahre

Laufzeit

Besonderheiten in Berlin

Berlins Gründerzeithäuser mit ihren hohen Geschossdecken und oft vier bis fünf Stockwerken ohne Aufzug stellen ältere Bewohner vor massive Barrieren. Die Investitionsbank Berlin (IBB) ergänzt die KfW-Förderung mit dem Programm „IBB Altersgerecht Wohnen", das Zuschüsse für Aufzugsnachrüstungen und Treppenhausumbauten bietet. Berlins Wohnberatungsstellen in jedem Bezirk (koordiniert durch den Pflegestützpunkt) beraten kostenfrei zu Umbaumöglichkeiten. Rund 23 % der Berliner Bevölkerung sind über 60 Jahre alt – Tendenz steigend.

Antragstellung in Berlin

Der Antrag wird vor Maßnahmenbeginn über die Hausbank gestellt – in Berlin häufig über die Berliner Sparkasse oder die IBB direkt. Für Aufzugsnachrüstungen empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem Bezirksamt wegen baurechtlicher Genehmigungen. Die Bearbeitungszeit liegt bei vier bis sechs Wochen.

Kombinationsmöglichkeiten

Die IBB bietet mit dem Programm „Altersgerecht Wohnen" ergänzende Zuschüsse, die den KfW-159-Kredit optimal ergänzen. Für Eigentümergemeinschaften in Berliner Altbauten lohnt sich die Kombination besonders bei Aufzugsnachrüstungen, da sich die Kosten auf alle Parteien verteilen und die KfW-Förderung pro Wohneinheit gilt.

Beispielrechnung

Ein Gründerzeit-Mehrfamilienhaus in Berlin-Charlottenburg (6 WE, Baujahr 1898) erhält einen nachgerüsteten Aufzug (48.000 €) und barrierearme Hauseingangsbereiche (8.000 €). Pro Wohneinheit werden die Maximalbeträge von je 50.000 € nicht überschritten. Gesamtkredit KfW 159: 56.000 € zu 0,01 % Effektivzins. Auf 6 Eigentümer verteilt ergibt sich eine monatliche Belastung von ca. 78 € pro Partei bei 10 Jahren Laufzeit.

Häufige Fragen

FAQ zu KfW 159 in Berlin

Ist eine Aufzugsnachrüstung in Berliner Gründerzeithäusern mit KfW 159 förderfähig?

Ja, Aufzugsnachrüstungen gehören zu den förderfähigen Maßnahmen des KfW 159. In Berliner Altbauten werden häufig Schachtlösungen im Treppenauge oder Außenaufzüge realisiert. Die Kosten können auf die Wohneinheiten verteilt werden – jede Einheit kann bis zu 50.000 € beantragen.

Welche Berliner Bezirke haben den größten Bedarf an barrierefreiem Umbau?

Besonders hoch ist der Bedarf in den gründerzeitlich geprägten Bezirken Kreuzberg-Friedrichshain, Neukölln, Prenzlauer Berg und Charlottenburg. Hier stehen tausende Altbauten ohne Aufzug, deren ältere Bewohner zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen sind.

Können Berliner Mieter den KfW 159 selbst beantragen?

Ja, auch Mieter können den KfW-159-Kredit nutzen, benötigen jedoch die schriftliche Zustimmung des Vermieters. In Berlin ist dies besonders relevant, da viele ältere Mieter in nicht barrierefreien Altbauwohnungen leben und die Vermieter nicht immer investitionsbereit sind.

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