Förderprogramm nach Bundesland
KfW 159 — Altersgerecht Umbauen in Sachsen
Sachsen mit seinem hohen Durchschnittsalter und dem umfangreichen Gründerzeit-Bestand in Dresden und Leipzig bietet enormes Potenzial für das KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen". Der zinsgünstige Kredit bis 50.000 Euro pro Wohneinheit ermöglicht barrierefreie Umbauten in den zahlreichen unsanierten Altbauten ebenso wie in Plattenbauten der DDR-Ära.
50.000 €
Maximale Förderung
ab 0,01 %
Zinssatz
keine
Tilgungszuschuss
4–30 Jahre
Laufzeit
Besonderheiten in Sachsen
Sachsen verzeichnet einen Anteil über 65-Jähriger von rund 26 % – einer der höchsten Werte bundesweit. Die Gründerzeithäuser in Dresden-Neustadt, Leipzig-Südvorstadt und Chemnitz verfügen oft über vier bis fünf Geschosse ohne Aufzug. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bietet ergänzende Landesmittel für barrierefreies Wohnen. Sachsens Pflegestützpunkte und die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen beraten kostenfrei zu Umbaumöglichkeiten. Plattenbauten in Chemnitz, Dresden-Gorbitz und Leipzig-Grünau bilden einen zweiten Schwerpunkt der Umbauaktivitäten.
Antragstellung in Sachsen
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank vor Maßnahmenbeginn – in Sachsen häufig über die Ostsächsische Sparkasse Dresden oder die SAB. Ergänzende Landesmittel werden parallel bei der SAB beantragt. Die Bearbeitungszeit beträgt drei bis fünf Wochen. Bei Gründerzeithäusern ist die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde frühzeitig einzuplanen.
Kombinationsmöglichkeiten
Die SAB bietet mit dem Programm „Mehrgenerationenwohnen" ergänzende Zuschüsse für barrierefreie Umbauten. Für Leipziger und Dresdner Gründerzeithäuser lohnt sich die Kombination von KfW 159 (Barrierefreiheit) mit KfW 261 (energetische Sanierung), da beide Maßnahmen synergieträchtig in einer Gesamtsanierung umgesetzt werden können.
Beispielrechnung
Ein Gründerzeithaus in Leipzig-Südvorstadt (Baujahr 1895, 4 WE) erhält einen Treppenlift (12.000 €) und zwei barrierefreie Bäder im EG/1. OG (je 8.000 €). Pro Wohneinheit werden je 7.000 € angesetzt. Gesamtkredit KfW 159: 28.000 € zu 0,01 % Effektivzins. Bei 10 Jahren Laufzeit: Monatsrate ca. 234 €, verteilt auf 4 Eigentümer je ca. 58 € monatlich.
Häufige Fragen
FAQ zu KfW 159 in Sachsen
Wie lässt sich der KfW 159 für Gründerzeithäuser in Dresden und Leipzig nutzen?
Typische Maßnahmen in Gründerzeithäusern umfassen Treppenlifteinbau, Aufzugsnachrüstung, barrierefreie Bäder und Türverbreiterungen. Bei denkmalgeschützten Fassaden sind Außenaufzüge mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Der KfW 159 fördert alle diese Maßnahmen.
Welche Rolle spielt die SAB bei der KfW-159-Förderung in Sachsen?
Die Sächsische Aufbaubank bietet ergänzende Förderprogramme für barrierefreies Wohnen und Mehrgenerationenwohnen. Beide Programme können parallel zum KfW-159-Kredit beantragt werden und maximieren die Gesamtförderung.
Eignet sich der KfW 159 für sächsische Plattenbauten?
Ja, in sächsischen Plattenbauten (WBS 70, P2) sind typische Maßnahmen die Verbreiterung von Wohnungstüren, bodengleiche Duschen, schwellenlose Balkone und die Modernisierung zu kleiner Aufzugskabinen. Die standardisierten Grundrisse erleichtern die serielle Umsetzung.