Förderprogramm nach Bundesland
KfW 159 — Altersgerecht Umbauen in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein mit seinen zahlreichen Einfamilienhäusern an der Küste und im ländlichen Hinterland bietet ideale Voraussetzungen für das KfW-Programm 159 „Altersgerecht Umbauen". Der Kredit bis 50.000 Euro pro Wohneinheit ermöglicht insbesondere die Umrüstung von Bädern im Erdgeschoss und den ebenerdigen Zugang – zwei häufige Barrieren in den typischen Einfamilienhäusern zwischen Nord- und Ostsee.
50.000 €
Maximale Förderung
ab 0,01 %
Zinssatz
keine
Tilgungszuschuss
4–30 Jahre
Laufzeit
Besonderheiten in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein hat einen Anteil über 65-Jähriger von rund 23 %, wobei Küstengemeinden und Inseln wie Sylt und Föhr besonders hohe Werte aufweisen. Viele Einfamilienhäuser der 1960er- bis 1980er-Jahre haben das einzige Bad im Obergeschoss – ein Erdgeschoss-Bad ist die häufigste KfW-159-Maßnahme. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) bietet ergänzende Zuschüsse für barrierefreies Wohnen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein und die Pflegestützpunkte beraten kostenfrei.
Antragstellung in Schleswig-Holstein
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank vor Maßnahmenbeginn – in Schleswig-Holstein häufig über die Förde Sparkasse, die Sparkasse Holstein oder die IB.SH. Ergänzende Landesmittel werden parallel bei der IB.SH beantragt. Die Bearbeitungszeit beträgt drei bis fünf Wochen.
Kombinationsmöglichkeiten
Die IB.SH bietet eigene Förderprogramme für barrierefreies Wohnen, die den KfW-159-Kredit ergänzen. Für Küstenhäuser empfiehlt sich die Kombination mit energetischen Maßnahmen (KfW 261), da bei der Badinstallation im Erdgeschoss oft auch Leitungen und Dämmung erneuert werden – so entstehen Synergien bei Kosten und Bauzeit.
Beispielrechnung
Ein Einfamilienhaus Baujahr 1975 in Eckernförde erhält ein barrierefreies Erdgeschoss-Bad: bodengleiche Dusche, unterfahrbares Waschbecken, breite Tür (12.000 €), ebenerdiger Hauseingang (3.500 €), Einbruchschutz (3.000 €), Handläufe (1.500 €). Gesamtkosten: 20.000 €. KfW-159-Kredit zu 0,01 % Effektivzins bei 10 Jahren: Monatsrate ca. 167 €.
Häufige Fragen
FAQ zu KfW 159 in Schleswig-Holstein
Warum ist ein Erdgeschoss-Bad die häufigste KfW-159-Maßnahme in Schleswig-Holstein?
Viele schleswig-holsteinische Einfamilienhäuser haben das einzige Bad im Obergeschoss. Wenn Treppensteigen im Alter schwerfällt, ist ein barrierefreies Erdgeschoss-Bad die wichtigste Maßnahme für selbstständiges Wohnen. Der KfW 159 fördert diese Maßnahme vollständig.
Welche Beratungsangebote gibt es in Schleswig-Holstein für barrierefreies Wohnen?
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, die Pflegestützpunkte in allen Kreisen und kreisfreien Städten sowie die IB.SH bieten kostenfreie Erstberatung. Für die Inseln und abgelegene Küstengemeinden gibt es telefonische und digitale Beratungsformate.
Gibt es besondere Anforderungen für barrierefreien Umbau auf den schleswig-holsteinischen Inseln?
Auf den Inseln sind Handwerkerkapazitäten begrenzt und Materiallieferungen aufwendiger, was die Kosten erhöhen kann. Der KfW-159-Höchstbetrag von 50.000 € reicht dennoch für die meisten Maßnahmen aus. Frühzeitige Planung (6–12 Monate) ist auf den Inseln besonders wichtig.