Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Grunderwerbsteuer in Bayern
Mit 3,5 % hat Bayern den niedrigsten Grunderwerbsteuersatz aller 16 Bundesländer. Dieser Satz entspricht dem ursprünglichen bundeseinheitlichen Satz, den alle Länder bis zur Föderalismusreform hatten.
3,5 %
Aktueller Steuersatz
10.500 €
Steuer bei 300.000 € Kaufpreis
1 von 5
Position im Bundesvergleich
Entwicklung des Steuersatzes
Bayern hat als einziges Bundesland den Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % seit der Einführung 1997 nie erhöht. Dies ist ein politisches Markenzeichen der CSU, die niedrige Erwerbskosten als Förderung von Wohneigentum betrachtet.
Vergleich mit Nachbarländern
Bayern liegt deutlich unter allen Nachbarländern: Baden-Württemberg erhebt 5,0 %, Hessen 6,0 %, Thüringen und Sachsen 5,0–5,5 %. Der Unterschied zu Brandenburg oder Schleswig-Holstein (je 6,5 %) beträgt fast das Doppelte.
Sonderregelungen & Befreiungen
Es gelten die bundeseinheitlichen Befreiungen: Erwerb unter Ehegatten, Erwerb in gerader Linie, Erbschaft und Schenkung. Eine bayerische Besonderheit gibt es bei landwirtschaftlichen Flächen — hier greifen unter Umständen Sonderregelungen des Grundstückverkehrsgesetzes.
Ausblick & Reformdiskussion
Eine Anhebung der Grunderwerbsteuer ist in Bayern politisch praktisch ausgeschlossen. Stattdessen hat die Landesregierung einen Freibetrag für Ersterwerber gefordert — dieser müsste allerdings auf Bundesebene beschlossen werden.
Häufige Fragen
Fragen zur Grunderwerbsteuer in Bayern
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Bayern?
Die Grunderwerbsteuer in Bayern beträgt 3,5 % — der niedrigste Satz aller Bundesländer. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 14.000 € Grunderwerbsteuer.
Wird Bayern die Grunderwerbsteuer erhöhen?
Aktuell gibt es keinerlei politische Bestrebungen, den Satz anzuheben. Im Gegenteil: Bayern fordert auf Bundesebene einen Freibetrag für Erstkäufer, was die effektive Belastung weiter senken würde.
Wie spare ich Grunderwerbsteuer in Bayern?
Vereinbaren Sie im Kaufvertrag, dass bewegliche Gegenstände (Einbauküche, Markise, Sauna) separat ausgewiesen werden. Auf deren Wert fällt keine Grunderwerbsteuer an. Die Angaben müssen realistisch sein — das Finanzamt prüft die Plausibilität.