Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern erhebt 6,0 % Grunderwerbsteuer. Trotz der hohen Steuer bleiben die absoluten Beträge durch die niedrigen Kaufpreise in vielen Regionen überschaubar.
6,0 %
Aktueller Steuersatz
18.000 €
Steuer bei 300.000 € Kaufpreis
4 von 5
Position im Bundesvergleich
Entwicklung des Steuersatzes
Der Satz wurde 2019 von 5,0 % auf 6,0 % angehoben. Davor lag er seit 2012 bei 5,0 %. Die ursprünglichen 3,5 % galten bis 2012.
Vergleich mit Nachbarländern
Mecklenburg-Vorpommern liegt gleichauf mit Berlin (6,0 %), über Niedersachsen (5,0 %) und unter Brandenburg (6,5 %) und Schleswig-Holstein (6,5 %). Für Käufer an der Ostseeküste ist der Vergleich mit Schleswig-Holstein relevant, das 0,5 Prozentpunkte mehr verlangt.
Sonderregelungen & Befreiungen
Bei Ferienimmobilien, die als Gewerbe eingestuft werden, kann die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Bei privater Nutzung ist sie Teil der Anschaffungskosten und fließt in die AfA-Bemessungsgrundlage ein.
Ausblick & Reformdiskussion
Eine weitere Erhöhung ist aktuell nicht absehbar. Die Landesregierung hat signalisiert, die Belastung für Wohnungskäufer nicht weiter steigern zu wollen.
Häufige Fragen
Fragen zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?
Mecklenburg-Vorpommern erhebt 6,0 % Grunderwerbsteuer. Bei einem Kaufpreis von 200.000 € sind das 12.000 €.
Wann wurde die Grunderwerbsteuer in MV zuletzt erhöht?
Die letzte Erhöhung war 2019 von 5,0 % auf 6,0 %. Seitdem ist der Satz stabil.
Kann ich die Grunderwerbsteuer für Ferienimmobilien absetzen?
Wenn die Ferienimmobilie gewerblich vermietet wird, ist die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe absetzbar. Bei privater Selbstnutzung fließt sie in die Anschaffungskosten ein und kann über die AfA abgeschrieben werden.