Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern erhebt 6,0 % Grunderwerbsteuer. Trotz der hohen Steuer bleiben die absoluten Beträge durch die niedrigen Kaufpreise in vielen Regionen überschaubar.

6,0 %

Aktueller Steuersatz

18.000

Steuer bei 300.000 € Kaufpreis

4 von 5

Position im Bundesvergleich

Entwicklung des Steuersatzes

Der Satz wurde 2019 von 5,0 % auf 6,0 % angehoben. Davor lag er seit 2012 bei 5,0 %. Die ursprünglichen 3,5 % galten bis 2012.

Vergleich mit Nachbarländern

Mecklenburg-Vorpommern liegt gleichauf mit Berlin (6,0 %), über Niedersachsen (5,0 %) und unter Brandenburg (6,5 %) und Schleswig-Holstein (6,5 %). Für Käufer an der Ostseeküste ist der Vergleich mit Schleswig-Holstein relevant, das 0,5 Prozentpunkte mehr verlangt.

Sonderregelungen & Befreiungen

Bei Ferienimmobilien, die als Gewerbe eingestuft werden, kann die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Bei privater Nutzung ist sie Teil der Anschaffungskosten und fließt in die AfA-Bemessungsgrundlage ein.

Ausblick & Reformdiskussion

Eine weitere Erhöhung ist aktuell nicht absehbar. Die Landesregierung hat signalisiert, die Belastung für Wohnungskäufer nicht weiter steigern zu wollen.

Häufige Fragen

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?

Mecklenburg-Vorpommern erhebt 6,0 % Grunderwerbsteuer. Bei einem Kaufpreis von 200.000 € sind das 12.000 €.

Wann wurde die Grunderwerbsteuer in MV zuletzt erhöht?

Die letzte Erhöhung war 2019 von 5,0 % auf 6,0 %. Seitdem ist der Satz stabil.

Kann ich die Grunderwerbsteuer für Ferienimmobilien absetzen?

Wenn die Ferienimmobilie gewerblich vermietet wird, ist die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe absetzbar. Bei privater Selbstnutzung fließt sie in die Anschaffungskosten ein und kann über die AfA abgeschrieben werden.

Grunderwerbsteuer in anderen Bundesländern