Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg
Die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg beträgt 5,0 % des Kaufpreises. Damit liegt das Land im bundesweiten Mittelfeld — deutlich über Bayern (3,5 %), aber unter Brandenburg, NRW oder dem Saarland (je 6,5 %).
5,0 %
Aktueller Steuersatz
15.000 €
Steuer bei 300.000 € Kaufpreis
2 von 5
Position im Bundesvergleich
Entwicklung des Steuersatzes
Baden-Württemberg hielt den bundeseinheitlichen Satz von 3,5 % bis 2011. Mit der Föderalismusreform und dem Recht der Länder, eigene Sätze festzulegen, erfolgte die Anhebung auf 5,0 %. Eine weitere Erhöhung wurde seither nicht vorgenommen.
Vergleich mit Nachbarländern
Im Vergleich zu den Nachbarländern liegt Baden-Württemberg gleichauf mit Rheinland-Pfalz (5,0 %) und über Bayern (3,5 %) sowie Hessen (6,0 %). Wer grenznah kauft, kann je nach Lage durch einen Kauf wenige Kilometer weiter in Bayern mehrere tausend Euro sparen.
Sonderregelungen & Befreiungen
Bei Erbpachtgrundstücken wird die Grunderwerbsteuer nur auf den Gebäudewert berechnet, nicht auf den Bodenwert. Für Erwerbe unter Verwandten ersten Grades (z. B. Eltern an Kinder) fällt in der Regel keine Grunderwerbsteuer an.
Ausblick & Reformdiskussion
Eine Änderung des Satzes steht aktuell nicht auf der politischen Agenda. Die Landesregierung hat signalisiert, den Satz stabil halten zu wollen, um den Wohnungsbau nicht zusätzlich zu belasten.
Häufige Fragen
Fragen zur Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des beurkundeten Kaufpreises. Der Satz gilt seit 2011 und ist seither unverändert.
Wann muss ich die Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg zahlen?
Das Finanzamt verschickt den Grunderwerbsteuerbescheid in der Regel innerhalb von 4–8 Wochen nach Beurkundung. Die Zahlungsfrist beträgt 4 Wochen ab Bescheiddatum. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Grundbuchumschreibung erforderlich ist.
Gibt es Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg?
Aktuell gibt es keinen allgemeinen Freibetrag. Bestimmte Erwerbe sind jedoch befreit: Käufe zwischen Ehepartnern, Erwerbe von Verwandten in gerader Linie (Eltern, Kinder) und Erbschaften. Politisch wird ein Freibetrag für Ersterwerber diskutiert, ist aber noch nicht umgesetzt.