Grunderwerbsteuer nach Bundesland
Grunderwerbsteuer in Hessen
Die Grunderwerbsteuer in Hessen beträgt 6,0 % und gehört damit zu den höchsten in Deutschland. Nur Brandenburg, NRW, Saarland und Schleswig-Holstein verlangen mit 6,5 % noch mehr.
6,0 %
Aktueller Steuersatz
18.000 €
Steuer bei 300.000 € Kaufpreis
4 von 5
Position im Bundesvergleich
Entwicklung des Steuersatzes
Hessen erhöhte den Satz in mehreren Schritten: 2012 von 3,5 % auf 5,0 %, 2014 weiter auf 6,0 %. Innerhalb von zwei Jahren stieg die Steuer um 71 %. Dies war eine der schnellsten Erhöhungssequenzen aller Bundesländer.
Vergleich mit Nachbarländern
Hessen liegt über Rheinland-Pfalz (5,0 %) und Thüringen (5,0 %), gleichauf mit keinem direkten Nachbarn. Baden-Württemberg (5,0 %) und Bayern (3,5 %) sind deutlich günstiger. NRW als Nachbar im Norden erhebt 6,5 %.
Sonderregelungen & Befreiungen
Bei Zwangsversteigerungen in Hessen wird die Grunderwerbsteuer auf das Meistgebot zuzüglich der Rechte berechnet, die bestehen bleiben. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt — in Frankfurt kann dies bis zu 8 Wochen dauern.
Ausblick & Reformdiskussion
Die CDU-geführte Landesregierung hat angekündigt, den Satz stabil halten zu wollen. Eine Senkung ist angesichts der Haushaltslage nicht zu erwarten.
Häufige Fragen
Fragen zur Grunderwerbsteuer in Hessen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Hessen?
Hessen erhebt 6,0 % Grunderwerbsteuer. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 24.000 €.
Wann wurde die Grunderwerbsteuer in Hessen zuletzt erhöht?
Die letzte Erhöhung war 2014 von 5,0 % auf 6,0 %. Seitdem ist der Satz unverändert. Eine weitere Erhöhung ist aktuell nicht geplant.
Gibt es in Hessen einen Freibetrag für Ersterwerber?
Nein, aktuell gibt es keinen Freibetrag. Der volle Satz von 6,0 % gilt unabhängig davon, ob es sich um den ersten oder einen weiteren Immobilienkauf handelt. Ein bundesweiter Freibetrag wird politisch diskutiert.