Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Grunderwerbsteuer in Sachsen

Sachsen erhebt seit 2023 5,5 % Grunderwerbsteuer. Der Freistaat hatte bis dahin neben Bayern den bundesweit niedrigsten Satz und war damit ein Standortvorteil für Immobilienkäufer.

5,5 %

Aktueller Steuersatz

16.500

Steuer bei 300.000 € Kaufpreis

3 von 5

Position im Bundesvergleich

Entwicklung des Steuersatzes

Sachsen hielt den alten Bundessatz von 3,5 % bis 2023 — deutlich länger als fast alle anderen Bundesländer. Die Erhöhung auf 5,5 % erfolgte in einem einzigen Schritt und bedeutete einen Anstieg um 57 %.

Vergleich mit Nachbarländern

Sachsen liegt über Thüringen (5,0 %) und unter Brandenburg (6,5 %) und Sachsen-Anhalt (5,0 %). Im Vergleich zu Bayern (3,5 %) hat Sachsen den früheren Gleichstand verloren.

Sonderregelungen & Befreiungen

Für die zahlreichen denkmalgeschützten Immobilien in Dresden und Leipzig (z. B. Gründerzeithäuser) gelten steuerlich interessante AfA-Regelungen, aber keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer. Die Steuer wird auf den vollen Kaufpreis berechnet.

Ausblick & Reformdiskussion

Nach der deutlichen Erhöhung 2023 sind weitere Änderungen kurzfristig nicht zu erwarten. Die CDU-geführte Landesregierung hat einen stabilen Satz signalisiert.

Häufige Fragen

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Sachsen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen?

Sachsen erhebt seit 2023 5,5 % Grunderwerbsteuer. Bei einem Kaufpreis von 250.000 € sind das 13.750 €.

Warum hat Sachsen die Grunderwerbsteuer so stark erhöht?

Die Erhöhung von 3,5 % auf 5,5 % wurde mit dem Finanzierungsbedarf für Infrastruktur und Bildung begründet. Sachsen war eines der letzten Länder mit dem alten Bundessatz.

Gibt es steuerliche Vorteile bei Denkmalimmobilien in Sachsen?

Ja, aber nicht bei der Grunderwerbsteuer. Denkmalgeschützte Immobilien bieten eine erhöhte Abschreibung (Denkmal-AfA) auf die Sanierungskosten. Die Grunderwerbsteuer selbst fällt auf den vollen Kaufpreis an.

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