Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Grunderwerbsteuer in Thüringen

Thüringen erhebt seit 2024 wieder 5,0 % Grunderwerbsteuer — nach einer Phase mit 6,5 %. Der Freistaat ist das einzige Bundesland, das die Grunderwerbsteuer gesenkt hat, und setzt damit ein bundesweit beachtetes Signal.

5,0 %

Aktueller Steuersatz

15.000

Steuer bei 300.000 € Kaufpreis

2 von 5

Position im Bundesvergleich

Entwicklung des Steuersatzes

Die bewegte Geschichte: 3,5 % (bis 2011), 5,0 % (2011–2017), 6,5 % (2017–2024), wieder 5,0 % (seit 2024). Thüringen ist das einzige Bundesland mit einer Senkung der Grunderwerbsteuer.

Vergleich mit Nachbarländern

Thüringen liegt mit 5,0 % unter Sachsen (5,5 %), gleichauf mit Sachsen-Anhalt (5,0 %) und Niedersachsen (5,0 %). Im Vergleich zu Hessen (6,0 %) und Bayern (3,5 %) positioniert sich Thüringen im Mittelfeld.

Sonderregelungen & Befreiungen

Für die zahlreichen denkmalgeschützten Gebäude in Erfurt und Weimar gilt: Die Grunderwerbsteuer fällt auf den vollen Kaufpreis an, die erhöhte Denkmal-AfA betrifft nur die Einkommensteuer. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird in Thüringen relativ zügig ausgestellt.

Ausblick & Reformdiskussion

Die Senkung von 6,5 % auf 5,0 % im Jahr 2024 wurde als Maßnahme zur Wohneigentumsförderung begründet. Ob der niedrigere Satz dauerhaft Bestand hat, hängt von der zukünftigen Regierungskonstellation ab.

Häufige Fragen

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Thüringen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Thüringen?

Thüringen erhebt seit 2024 wieder 5,0 % Grunderwerbsteuer. Bei einem Kaufpreis von 250.000 € sind das 12.500 €.

Warum hat Thüringen die Grunderwerbsteuer gesenkt?

Die Senkung von 6,5 % auf 5,0 % wurde als Maßnahme zur Förderung von Wohneigentum und Stärkung des Immobilienmarkts beschlossen. Thüringen ist das erste und bisher einzige Bundesland mit einer Senkung.

Bleibt die niedrigere Grunderwerbsteuer in Thüringen dauerhaft?

Das ist politisch abhängig von der jeweiligen Regierungskonstellation. Die Senkung wurde gesetzlich verankert, könnte aber von einer zukünftigen Regierung wieder rückgängig gemacht werden.

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