Förderprogramm nach Bundesland

Zuschüsse für barrierefreien Umbau in Baden-Württemberg

Barrierefreier Umbau in Baden-Württemberg lässt sich aus mehreren Töpfen finanzieren: dem Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je anspruchsberechtigter Person, den Wohnraumprogrammen der L-Bank und kommunalen Zuschüssen. Der KfW-Kredit 159 deckt darüber hinaus bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit zu Förderkonditionen ab — als Kredit, nicht als Zuschuss.

4.180 € je Person (Pflegekasse)

Maximale Förderung

Zuschuss

Zinssatz

nicht rückzahlbar

Tilgungszuschuss

Einmalzahlung

Laufzeit

Besonderheiten in Baden-Württemberg

Der Südwesten hat einen hohen Anteil an Bestandsgebäuden aus den 1950er- bis 1970er-Jahren und an Fachwerkhäusern im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb — enge Treppenhäuser, hohe Türschwellen und beengte Bäder sind hier die Regel, nicht die Ausnahme. Der Anteil der über 65-Jährigen liegt bei rund einem Fünftel, in ländlichen Gemeinden deutlich darüber. Die L-Bank fördert altersgerechtes Wohnen über ihre Wohnraumprogramme; die Konditionen ändern sich regelmäßig und sollten vor Planungsbeginn tagesaktuell geprüft werden.

Antragstellung in Baden-Württemberg

Der Pflegekassen-Zuschuss wird direkt bei der Pflegekasse beantragt — formlos und vor Beginn der Maßnahme, ein Anruf wahrt die Frist. Das L-Bank-Darlehen läuft über die Hausbank, kommunale Zuschüsse über die Stadt oder den Landkreis. Wichtig ist in allen drei Fällen: erst beantragen, dann beauftragen. Die kostenfreien Wohnberatungsstellen der Liga der freien Wohlfahrtspflege beraten in Baden-Württemberg unabhängig zu Maßnahmen und Fördermitteln.

Kombinationsmöglichkeiten

Der Pflegekassen-Zuschuss ist mit KfW- und Landesmitteln kombinierbar, weil er aus einem anderen Rechtskreis stammt. Praktisch heißt das: Pflegekasse für den Bad-Umbau, KfW 159 für den Rest, kommunaler Zuschuss obendrauf. Stuttgart und Freiburg legen eigene Programme für Treppenlifte und bodengleiche Duschen auf, die die Bundesförderung ergänzen.

Beispielrechnung

Ein Reihenhaus Baujahr 1968 bei Ludwigsburg wird umgebaut: bodengleiche Dusche 8.000 €, Treppenlift 11.000 €, Türverbreiterungen 4.000 €. Gesamtkosten 23.000 €. Die Pflegekasse steuert bei anerkanntem Pflegegrad 4.180 € bei, der Rest von 18.820 € läuft über den KfW-159-Kredit. Vom Eigenanteil an den Lohnkosten sind zusätzlich bis zu 1.200 € über § 35a EStG absetzbar.

Häufige Fragen

FAQ zu Barrierefrei-Zuschuss in Baden-Württemberg

Welche Zuschüsse für barrierefreien Umbau gibt es in Baden-Württemberg?

Den Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Person mit Pflegegrad, kommunale Programme einzelner Städte und Landkreise sowie die Wohnraumförderung der L-Bank, die überwiegend als zinsverbilligtes Darlehen ausgestaltet ist. Ein pauschaler Landeszuschuss für jedermann existiert nicht — die Kombination aus Pflegekasse, KfW-Kredit und kommunalem Topf ist der übliche Weg.

Berät mich jemand kostenlos zum Umbau?

Ja. Baden-Württemberg verfügt über ein dichtes Netz an Wohnberatungsstellen, die kostenfrei und anbieterunabhängig zu baulichen Möglichkeiten und Fördermitteln beraten. Der Termin lohnt sich vor der ersten Handwerkeranfrage — dort wird auch geprüft, welche Maßnahme in welchen Fördertopf passt.

Lohnt sich der Umbau bei einer vermieteten Wohnung in BW?

Häufig ja. Barrierearme Wohnungen sind in Baden-Württemberg knapp, und die Nachfrage steigt mit der Altersstruktur. Als Vermieter sind die Umbaukosten als Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand steuerlich ansetzbar, und der KfW-159-Kredit steht Ihnen ebenso offen. Der Pflegekassen-Zuschuss geht dagegen an die pflegebedürftige Person, nicht an den Eigentümer.

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