Förderprogramm nach Bundesland

Zuschüsse für barrierefreien Umbau in Brandenburg

In Brandenburg kombinieren Eigentümerinnen und Eigentümer für den barrierefreien Umbau typischerweise den Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Person mit Programmen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und dem KfW-Kredit 159 über bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit.

4.180 € je Person (Pflegekasse)

Maximale Förderung

Zuschuss

Zinssatz

nicht rückzahlbar

Tilgungszuschuss

Einmalzahlung

Laufzeit

Besonderheiten in Brandenburg

Brandenburg hat außerhalb des Berliner Speckgürtels die ältere Bevölkerungsstruktur und gleichzeitig viele Ein- und Zweifamilienhäuser im ländlichen Raum — dort ist der Umbau baulich meist einfacher als in der Etagenwohnung, dafür fehlen oft Handwerkerkapazitäten in der Nähe. Die ILB fördert Wohnraummodernisierung im Land; die Programme sind teilweise an Gebietskulissen oder Zielgruppen geknüpft, weshalb sich eine frühzeitige Prüfung besonders lohnt.

Antragstellung in Brandenburg

Pflegekassen-Zuschuss direkt bei der Pflegekasse vor Maßnahmenbeginn, ILB-Mittel je nach Programm über die Hausbank oder direkt bei der Bank, kommunale Mittel über den Landkreis. Im ländlichen Raum empfiehlt sich, Handwerkerangebote früh einzuholen — die Terminlage bestimmt hier häufiger den Zeitplan als das Förderverfahren.

Kombinationsmöglichkeiten

Wer im Bestand ohnehin Heizung oder Fenster erneuert, sollte den Barriereabbau in denselben Bauabschnitt legen. Die Zuschüsse aus den unterschiedlichen Rechtskreisen — Pflegeversicherung, Gebäudeförderung, Landesmittel — schließen sich nicht aus, solange nicht dieselbe Maßnahme doppelt abgerechnet wird.

Beispielrechnung

Ein Einfamilienhaus Baujahr 1994 im Landkreis Barnim wird angepasst: bodengleiche Dusche 8.500 €, Rampe zum Hauseingang 4.500 €, Verbreiterung zweier Türen 3.500 €. Gesamtkosten 16.500 €. Die Pflegekasse übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad 4.180 €, die verbleibenden 12.320 € laufen über den KfW-159-Kredit; vom Eigenanteil an den Lohnkosten sind bis zu 1.200 € über § 35a EStG absetzbar.

Häufige Fragen

FAQ zu Barrierefrei-Zuschuss in Brandenburg

Welche Förderung für altersgerechten Umbau gibt es in Brandenburg?

Den Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Person mit Pflegegrad, Modernisierungsprogramme der ILB und den zinsgünstigen KfW-Kredit 159. Landkreise legen zusätzlich eigene Programme auf, die sich stark unterscheiden — der Anruf beim Landkreis vor Planungsbeginn lohnt sich in Brandenburg besonders.

Ist der Umbau im Einfamilienhaus günstiger als in der Wohnung?

Baulich meist ja: Es gibt keine Eigentümergemeinschaft, die zustimmen muss, und ebenerdige Zugänge lassen sich oft mit überschaubarem Aufwand herstellen. Teurer wird es, wenn Wohn- und Schlafräume auf zwei Etagen verteilt sind — dann ist entweder ein Treppenlift oder die Verlagerung von Schlafzimmer und Bad ins Erdgeschoss zu prüfen.

Muss ich den Antrag vor dem Umbau stellen?

Ja, ausnahmslos. Sowohl der Pflegekassen-Zuschuss als auch KfW- und Landesmittel setzen voraus, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt ist. Bei der Pflegekasse genügt zur Fristwahrung ein Anruf, bei KfW und ILB braucht es den formalen Antrag über die Hausbank beziehungsweise das Portal.

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