Förderprogramm nach Bundesland
Zuschüsse für barrierefreien Umbau in Hessen
In Hessen setzt sich die Finanzierung eines barrierefreien Umbaus aus dem Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Person, den Wohnraumprogrammen der WIBank und dem KfW-Kredit 159 über bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit zusammen.
4.180 € je Person (Pflegekasse)
Maximale Förderung
Zuschuss
Zinssatz
nicht rückzahlbar
Tilgungszuschuss
Einmalzahlung
Laufzeit
Besonderheiten in Hessen
Das Rhein-Main-Gebiet und der ländliche Norden Hessens unterscheiden sich stark: In Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden dominiert der Geschosswohnungsbau mit den typischen Hürden Treppenhaus und Bad-Zuschnitt, in Nord- und Osthessen das Einfamilienhaus mit Fachwerkbestand und zwei Wohnebenen. Die WIBank als Förderbank des Landes bündelt die hessische Wohnraumförderung; die Programme sind teilweise einkommensabhängig ausgestaltet.
Antragstellung in Hessen
Pflegekassen-Zuschuss vor Maßnahmenbeginn direkt bei der Pflegekasse. WIBank-Mittel je nach Programm über die Hausbank oder die zuständige Bewilligungsstelle der Kommune, KfW-Mittel über die Hausbank. Hessen verfügt über ein Netz an Wohnberatungsstellen, die kostenfrei zu baulichen Lösungen und Fördermitteln beraten — der Termin vor dem ersten Handwerkerangebot lohnt sich.
Kombinationsmöglichkeiten
In hessischen Fachwerkhäusern ist der Barriereabbau oft nur zusammen mit statischen und feuchtetechnischen Maßnahmen sinnvoll. Wer das ohnehin angeht, sollte energetische Einzelmaßnahmen über die BAFA und den Barriereabbau über KfW und Pflegekasse gleichzeitig planen — ein zweiter Bauabschnitt kostet immer mehr als die getrennte Antragstellung spart.
Beispielrechnung
Ein Einfamilienhaus Baujahr 1975 im Main-Kinzig-Kreis wird umgebaut: Bad-Umbau mit bodengleicher Dusche 12.000 €, Treppenlift 10.500 €, Schwellenabbau Terrasse und Eingang 3.000 €. Gesamtkosten 25.500 €. Die Pflegekasse übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad 4.180 €, der Rest von 21.320 € läuft über den KfW-159-Kredit.
Häufige Fragen
FAQ zu Barrierefrei-Zuschuss in Hessen
Welche Förderung gibt es in Hessen für altersgerechtes Wohnen?
Den Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Person mit Pflegegrad, die Wohnraumförderung des Landes über die WIBank und den zinsgünstigen KfW-Kredit 159. Einzelne Städte und Landkreise legen zusätzlich eigene Programme auf. Weil die Landesprogramme teilweise einkommensabhängig sind, lohnt eine individuelle Prüfung.
Was kostet ein Treppenlift und wird er gefördert?
Ein gerader Treppenlift liegt meist bei 4.000 bis 9.000 Euro, ein kurvenläufiges Modell deutlich darüber. Er ist über den Pflegekassen-Zuschuss und den KfW-Kredit 159 förderfähig. Bevor Sie sich festlegen, lohnt der Vergleich mit der Alternative, Bad und Schlafzimmer ins Erdgeschoss zu verlegen — je nach Grundriss ist das langfristig die bessere Lösung.
Wird der Umbau bei einem denkmalgeschützten Haus gefördert?
Ja, aber die Maßnahmen müssen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden — was in der Praxis häufiger gelingt, als Eigentümer erwarten. Für Denkmäler kommen zusätzlich erhöhte steuerliche Abschreibungen in Betracht. Der Weg dauert länger, deshalb sollte die Abstimmung vor der Förderantragstellung beginnen.
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