Förderprogramm nach Bundesland
Zuschüsse für barrierefreien Umbau in Niedersachsen
In Niedersachsen stehen für den barrierefreien Umbau der Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Person, die Wohnraumprogramme der NBank und der KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit zur Verfügung.
4.180 € je Person (Pflegekasse)
Maximale Förderung
Zuschuss
Zinssatz
nicht rückzahlbar
Tilgungszuschuss
Einmalzahlung
Laufzeit
Besonderheiten in Niedersachsen
Niedersachsen ist flächenmäßig groß und baulich sehr unterschiedlich: Hannover, Braunschweig und Osnabrück mit Geschosswohnungsbau, dazwischen weite Regionen mit Ein- und Zweifamilienhäusern und historischen Hofstellen. Im ländlichen Raum ist der Umbau baulich häufig einfacher, dafür entscheidet die Nähe zu Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten mit darüber, ob der Verbleib im Haus tragfähig ist. Die NBank bündelt die Wohnraumförderung des Landes.
Antragstellung in Niedersachsen
Pflegekassen-Zuschuss vor Maßnahmenbeginn direkt bei der Pflegekasse, NBank-Mittel je nach Programm direkt bei der Bank oder über die Kommune, KfW-Mittel über die Hausbank. Niedersachsen verfügt über regionale Wohnberatungsstellen, die kostenfrei zu Umbaulösungen und zur Förderkombination beraten.
Kombinationsmöglichkeiten
Bei Hofstellen und großen Bestandsobjekten lohnt eine Grundsatzentscheidung vor der Detailplanung: Umbau der bestehenden Wohnebene oder Schaffung einer kompletten barrierefreien Einliegerwohnung im Erdgeschoss. Die zweite Variante kostet mehr, schafft aber eine zusätzlich vermietbare Einheit — und damit einen Ertrag, der die Finanzierung mitträgt.
Beispielrechnung
Ein Einfamilienhaus Baujahr 1982 im Landkreis Emsland wird umgebaut: Bad-Umbau 11.000 €, Schwellenabbau und Rampe 4.500 €, Türverbreiterungen 3.500 €. Gesamtkosten 19.000 €. Die Pflegekasse steuert bei anerkanntem Pflegegrad 4.180 € bei, der Rest von 14.820 € läuft über den KfW-159-Kredit; vom Eigenanteil an den Lohnkosten sind bis zu 1.200 € über § 35a EStG absetzbar.
Häufige Fragen
FAQ zu Barrierefrei-Zuschuss in Niedersachsen
Fördert die NBank den altersgerechten Umbau?
Die NBank bündelt die niedersächsische Wohnraumförderung, zu der auch Modernisierung und Anpassung von Bestandswohnraum gehören. Die Programme sind teilweise einkommensabhängig und werden regelmäßig angepasst — den aktuellen Stand sollten Sie vor Planungsbeginn direkt bei der NBank prüfen oder mit uns gemeinsam durchgehen.
Lohnt sich eine barrierefreie Einliegerwohnung?
Bei größeren Objekten oft ja — sie schafft eine barrierefreie Wohnebene für den eigenen Bedarf und ist bei Bedarf vermietbar. Die zusätzlichen Mieteinnahmen tragen einen Teil der Finanzierung, und die Baukosten für die vermietete Einheit sind steuerlich ansetzbar. Ob sich das für Ihr Objekt rechnet, hängt an Grundriss, Baurecht und lokalem Mietniveau.
Was zählt alles als förderfähige Maßnahme?
Alles, was Barrieren abbaut: bodengleiche Duschen, Türverbreiterungen, Rampen und Lifte, Schwellenabbau, unterfahrbare Küchenzeilen, Haltegriffe, verbesserte Beleuchtung und Orientierung. Beim KfW 159 zählt zusätzlich der Einbruchschutz — Türen, Fenster und Alarmtechnik lassen sich also im selben Zug mitfinanzieren.
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