Förderprogramm nach Bundesland

Zuschüsse für barrierefreien Umbau in Hamburg

Hamburg fördert barrierefreies Wohnen über die Investitions- und Förderbank IFB, ergänzt um den Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Person und den KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit. Die IFB gehört zu den aktiveren Landesförderinstituten in diesem Bereich.

4.180 € je Person (Pflegekasse)

Maximale Förderung

Zuschuss

Zinssatz

nicht rückzahlbar

Tilgungszuschuss

Einmalzahlung

Laufzeit

Besonderheiten in Hamburg

Hamburgs Wohnungsbestand besteht zu einem großen Teil aus Geschosswohnungen der 1950er- bis 1970er-Jahre, häufig ohne Aufzug und mit halbgeschossigem Zugang zum Treppenhaus. Genau dieser halbe Stock zwischen Straße und Wohnungstür ist in der Praxis das größte Hindernis. Die IFB fördert sowohl Maßnahmen einzelner Eigentümer als auch den barrierearmen Umbau ganzer Gebäude durch Vermieter und Wohnungsunternehmen; die Programmkonditionen werden regelmäßig angepasst.

Antragstellung in Hamburg

Der Pflegekassen-Zuschuss geht formlos und vor Maßnahmenbeginn an die Pflegekasse. IFB-Mittel werden über ein Kreditinstitut mit IFB-Kooperationsvereinbarung oder direkt bei der IFB beantragt — dieselbe Bank kann KfW-Mittel mit durchleiten, sodass die Förderbausteine in einem Antragspaket laufen. Hamburg unterhält zudem eine Wohnraumberatung, die kostenfrei zu Umbaulösungen und Fördermitteln berät.

Kombinationsmöglichkeiten

Wenn Ihre Bank ohnehin IFB-Mittel durchleitet, lassen sich Landesförderung, KfW-Kredit und ein ergänzendes Bankdarlehen in einem Vorgang strukturieren. Für Vermieter besonders interessant: Der barrierearme Umbau lässt sich mit einer energetischen Sanierung bündeln und über beide Förderwege gleichzeitig finanzieren.

Beispielrechnung

Eine Wohnung Baujahr 1959 in Hamburg-Barmbek wird umgebaut: bodengleiche Dusche 8.500 €, Türverbreiterungen 3.000 €, Rampe über das Halbgeschoss im Hauseingang 6.000 € (anteilig über die WEG). Eigenanteil 14.500 €. Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse 4.180 €, der Rest von 10.320 € läuft über KfW 159 oder IFB-Mittel.

Häufige Fragen

FAQ zu Barrierefrei-Zuschuss in Hamburg

Fördert die IFB Hamburg den barrierefreien Umbau?

Ja, die IFB fördert Modernisierungsmaßnahmen im Bestand einschließlich Barriereabbau — sowohl für selbstnutzende Eigentümer als auch für Vermieter und Wohnungsunternehmen. Die konkreten Konditionen und Programmnamen ändern sich regelmäßig, deshalb sollten Sie den Stand vor Planungsbeginn direkt bei der IFB oder über uns prüfen lassen.

Was tun, wenn das Haus keinen Aufzug hat?

Ein nachträglicher Aufzug ist im Hamburger Bestand technisch oft möglich, aber teuer und braucht einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Häufig lohnt zuerst der Blick auf die kleineren Hebel: Rampe oder Hublift über das Halbgeschoss am Eingang, Handläufe beidseitig, bessere Beleuchtung. Diese Maßnahmen bringen im Alltag oft mehr als erwartet und sind förderfähig.

Kann ich als Vermieter in Hamburg fördern lassen?

Ja. Vermieter sind bei IFB und KfW antragsberechtigt; nur der Pflegekassen-Zuschuss geht an die pflegebedürftige Person selbst. Angesichts des knappen barrierearmen Angebots in Hamburg wirkt der Umbau doppelt: auf die Vermietbarkeit und über die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten.

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