Förderprogramm nach Bundesland

Zuschüsse für barrierefreien Umbau in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern kombinieren Eigentümerinnen und Eigentümer für den barrierefreien Umbau den Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Person, Programme des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern und den KfW-Kredit 159 über bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit.

4.180 € je Person (Pflegekasse)

Maximale Förderung

Zuschuss

Zinssatz

nicht rückzahlbar

Tilgungszuschuss

Einmalzahlung

Laufzeit

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern hat eine der ältesten Bevölkerungsstrukturen Deutschlands bei gleichzeitig weiten Wegen zur nächsten Infrastruktur. Für den Verbleib in der eigenen Wohnung ist der barrierefreie Umbau hier oft die einzige Alternative zum Umzug in eine Einrichtung. Der Bestand besteht überwiegend aus Ein- und Zweifamilienhäusern und aus Plattenbauten in den Städten, die sich technisch vergleichsweise gut nachrüsten lassen.

Antragstellung in Mecklenburg-Vorpommern

Pflegekassen-Zuschuss vor Maßnahmenbeginn direkt bei der Pflegekasse, Landesmittel über das Landesförderinstitut beziehungsweise die zuständige Bewilligungsstelle, KfW-Mittel über die Hausbank. Im ländlichen Raum bestimmt oft die Handwerkerverfügbarkeit den Zeitplan — Angebote deshalb früh einholen und die Förderanträge daran ausrichten.

Kombinationsmöglichkeiten

Weil viele Objekte im Land ohnehin energetisch nachziehen müssen, lohnt die gemeinsame Planung: Heizungstausch über die KfW-Zuschussförderung, Gebäudehülle über die BAFA und Barriereabbau über KfW 159 plus Pflegekasse. Ein gemeinsamer Bauabschnitt spart Rüst- und Anfahrtskosten, die in dünn besiedelten Regionen spürbar ins Gewicht fallen.

Beispielrechnung

Ein Einfamilienhaus Baujahr 1998 im Landkreis Vorpommern-Rügen wird angepasst: bodengleiche Dusche 8.000 €, Rampe am Hauseingang 4.000 €, Türverbreiterungen 3.000 €. Gesamtkosten 15.000 €. Die Pflegekasse übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad 4.180 €, die verbleibenden 10.820 € laufen über den KfW-159-Kredit.

Häufige Fragen

FAQ zu Barrierefrei-Zuschuss in Mecklenburg-Vorpommern

Welche Förderung gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?

Den Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Person mit Pflegegrad, Wohnraumprogramme des Landesförderinstituts und den zinsgünstigen KfW-Kredit 159. Landkreise legen ergänzend eigene Programme auf. Weil die Landesmittel teilweise kontingentiert sind, lohnt sich eine frühzeitige Anfrage.

Lohnt sich der Umbau bei geringem Immobilienwert?

Die Rechnung geht selten allein über den Wertzuwachs auf — sie geht über die Alternative: Ein Umbau für 15.000 bis 25.000 Euro ist in der Regel deutlich günstiger als der Umzug in eine betreute Einrichtung, und er erhält die gewohnte Umgebung. Mit Pflegekassen-Zuschuss und Förderkredit bleibt die monatliche Belastung überschaubar.

Finde ich vor Ort Handwerker für solche Umbauten?

In den größeren Städten meist ja, im ländlichen Raum kann es dauern. Holen Sie Angebote deshalb früh ein — die Förderzusagen haben mehrjährige Umsetzungsfristen, Sie geraten dadurch also nicht unter Zeitdruck. Die Wohnberatungsstellen im Land vermitteln teilweise auch Kontakte zu erfahrenen Betrieben.

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