Förderprogramm nach Bundesland

Zuschüsse für barrierefreien Umbau in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen hat für den altersgerechten Umbau eines der breitesten Angebote: den Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Person, die Modernisierungsförderung des Landes über die NRW.BANK und den KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit.

4.180 € je Person (Pflegekasse)

Maximale Förderung

Zuschuss

Zinssatz

nicht rückzahlbar

Tilgungszuschuss

Einmalzahlung

Laufzeit

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

Im Ruhrgebiet und am Rhein steht ein großer Bestand aus den 1950er- bis 1970er-Jahren, häufig als Mehrfamilienhaus ohne Aufzug mit kleinen, ungünstig geschnittenen Bädern. Genau dieser Bestand ist der Kern des Nachrüstbedarfs in NRW. Die Modernisierungsförderung des Landes über die NRW.BANK richtet sich sowohl an selbstnutzende Eigentümer als auch an Vermieter und knüpft je nach Programmteil an Standards für barrierefreies Wohnen an.

Antragstellung in Nordrhein-Westfalen

Pflegekassen-Zuschuss vor Maßnahmenbeginn direkt bei der Pflegekasse. Die Landesförderung wird beim Amt für Wohnungswesen der kreisfreien Stadt beziehungsweise des Kreises beantragt — nicht bei der Hausbank und nicht direkt bei der NRW.BANK. KfW-Mittel laufen über die Hausbank. NRW verfügt über ein besonders dichtes Netz kostenfreier Wohnberatungsstellen, die die Antragswege kennen.

Kombinationsmöglichkeiten

Für Vermieter ist die Landesförderung in NRW besonders interessant, weil sie den barrierearmen Umbau ganzer Gebäude adressiert und sich mit energetischen Maßnahmen kombinieren lässt. Bei selbstgenutztem Eigentum ist die Reihenfolge entscheidend: erst kommunale Bewilligungsbehörde, dann Hausbank für den KfW-Anteil.

Beispielrechnung

Eine Wohnung Baujahr 1964 in Dortmund wird umgebaut: bodengleiche Dusche 8.000 €, Türverbreiterungen 3.000 €, Rampe am Hauseingang 5.500 € (anteilig über die WEG). Eigenanteil 13.500 €. Bei anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse 4.180 €, die verbleibenden 9.320 € laufen über den KfW-159-Kredit oder die Landesförderung.

Häufige Fragen

FAQ zu Barrierefrei-Zuschuss in Nordrhein-Westfalen

Wo beantrage ich die Landesförderung für barrierefreien Umbau in NRW?

Beim Amt für Wohnungswesen Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihres Kreises — das ist die Bewilligungsbehörde. Der Antrag läuft weder über die Hausbank noch direkt bei der NRW.BANK, was regelmäßig für Verwirrung sorgt. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein.

Werden Aufzüge im Bestand gefördert?

Der nachträgliche Aufzugseinbau ist grundsätzlich förderfähig, sowohl über die Landesförderung als auch über den KfW-Kredit 159. In der Eigentümergemeinschaft braucht es dafür einen Beschluss. Weil die Kosten hoch sind, lohnt vorab die Prüfung günstigerer Alternativen — Rampen, Hublifte über wenige Stufen oder der Tausch in eine Erdgeschosswohnung innerhalb derselben Anlage.

Kann ich als Vermieter in NRW fördern lassen?

Ja, und in NRW ist das Angebot für Vermieter vergleichsweise stark ausgebaut. Die Modernisierungsförderung des Landes adressiert ausdrücklich auch den barrierearmen Umbau vermieteter Wohnungen. Dazu kommen der KfW-Kredit 159 und die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten — bei angespanntem Mietmarkt und alterndem Bestand eine Rechnung, die häufig aufgeht.

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