Förderprogramm nach Bundesland

Zuschüsse für barrierefreien Umbau in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz kombinieren Eigentümerinnen und Eigentümer für den barrierefreien Umbau den Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Person, die Wohnraumprogramme der ISB und den KfW-Kredit 159 über bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit.

4.180 € je Person (Pflegekasse)

Maximale Förderung

Zuschuss

Zinssatz

nicht rückzahlbar

Tilgungszuschuss

Einmalzahlung

Laufzeit

Besonderheiten in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ist stark ländlich geprägt, mit einem hohen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern in Eifel, Hunsrück und Westerwald sowie älteren Weingutsgebäuden entlang von Mosel und Rhein. Der Bestand steht häufig auf Hanglagen mit mehreren Stufen zum Eingang — der Schwellenabbau am Zugang ist deshalb oft die erste und wirksamste Maßnahme. Die ISB als Förderbank des Landes bündelt die Wohnraumförderung.

Antragstellung in Rheinland-Pfalz

Pflegekassen-Zuschuss vor Maßnahmenbeginn direkt bei der Pflegekasse. Die Landesförderung wird bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Gebiet das Objekt liegt — nicht bei der Hausbank. KfW-Mittel laufen über die Hausbank. Wichtig fürs Timing: kein Baubeginn vor der Förderbestätigung.

Kombinationsmöglichkeiten

Bei Hanglagen lohnt es, Zugang und Außenanlagen gemeinsam zu planen: Eine gut geführte Rampe mit Zwischenpodesten ersetzt oft den teureren Außenlift und lässt sich mit ohnehin anstehenden Arbeiten an Wegen und Entwässerung bündeln. Der Pflegekassen-Zuschuss deckt Maßnahmen im Wohnumfeld ausdrücklich mit ab.

Beispielrechnung

Ein Einfamilienhaus Baujahr 1971 im Landkreis Bad Kreuznach wird angepasst: Rampe mit Zwischenpodest am Hangeingang 7.500 €, Bad-Umbau 11.000 €, Türverbreiterungen 3.000 €. Gesamtkosten 21.500 €. Die Pflegekasse übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad 4.180 €, die verbleibenden 17.320 € laufen über den KfW-159-Kredit.

Häufige Fragen

FAQ zu Barrierefrei-Zuschuss in Rheinland-Pfalz

Welche Förderung gibt es in Rheinland-Pfalz?

Den Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Person mit Pflegegrad, die Wohnraumförderung des Landes über die ISB und den zinsgünstigen KfW-Kredit 159. Einzelne Kommunen legen zusätzlich eigene Programme auf. Die Landesprogramme sind teilweise einkommensabhängig, eine individuelle Prüfung lohnt sich.

Zählt eine Rampe im Außenbereich als förderfähige Maßnahme?

Ja. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds gehören ausdrücklich dazu — Rampen, befestigte Wege, Beleuchtung und schwellenlose Zugänge. Gerade bei Hanglagen in Eifel und Hunsrück ist das oft die Maßnahme mit dem größten Alltagsnutzen pro investiertem Euro.

Wo stelle ich den Antrag für die Landesförderung?

Bei der Stadt- oder Kreisverwaltung, in deren Gebiet das Objekt liegt — nicht bei der Hausbank und nicht direkt bei der ISB. Der KfW-Anteil läuft dagegen über Ihre Bank. Diese Zweigleisigkeit sortieren wir in der Finanzierungsplanung mit, damit die Fristen an beiden Stellen gewahrt bleiben.

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