Förderprogramm nach Bundesland

Zuschüsse für barrierefreien Umbau in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein kombinieren Eigentümerinnen und Eigentümer für den barrierefreien Umbau den Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Person, die Wohnraumprogramme der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und den KfW-Kredit 159 über bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit.

4.180 € je Person (Pflegekasse)

Maximale Förderung

Zuschuss

Zinssatz

nicht rückzahlbar

Tilgungszuschuss

Einmalzahlung

Laufzeit

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein verbindet die Städte Kiel und Lübeck mit einem stark ländlichen Umland und den Küstenregionen, in denen viele Objekte als Zweit- oder Ferienimmobilie genutzt werden. Für die Förderung ist die Selbstnutzung beziehungsweise dauerhafte Vermietung relevant — reine Ferienwohnungen fallen bei den meisten Programmen heraus. Die IB.SH bündelt die Wohnraumförderung des Landes.

Antragstellung in Schleswig-Holstein

Pflegekassen-Zuschuss vor Maßnahmenbeginn direkt bei der Pflegekasse, IB.SH-Mittel je nach Programm über die Hausbank oder direkt bei der Bank, KfW-Mittel über die Hausbank. In den Küstenkreisen empfiehlt sich, Handwerkerangebote früh einzuholen — die Saisonlage bestimmt dort die Terminverfügbarkeit spürbar mit.

Kombinationsmöglichkeiten

Bei Objekten in Küstennähe lohnt es, Barriereabbau und Feuchteschutz gemeinsam zu betrachten: Ein bodengleiches Bad im Erdgeschoss verlangt eine sorgfältige Abdichtung, die in salzhaltiger Luft ohnehin höhere Anforderungen erfüllen muss. Wer beides zusammen plant, spart den zweiten Eingriff in die Bausubstanz.

Beispielrechnung

Ein Einfamilienhaus Baujahr 1979 im Kreis Rendsburg-Eckernförde wird angepasst: Bad-Umbau mit bodengleicher Dusche 10.500 €, Rampe am Eingang 4.000 €, Türverbreiterungen 3.000 €. Gesamtkosten 17.500 €. Die Pflegekasse übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad 4.180 €, die verbleibenden 13.320 € laufen über den KfW-159-Kredit.

Häufige Fragen

FAQ zu Barrierefrei-Zuschuss in Schleswig-Holstein

Welche Förderung gibt es in Schleswig-Holstein?

Den Pflegekassen-Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Person mit Pflegegrad, Wohnraumprogramme der IB.SH und den zinsgünstigen KfW-Kredit 159. Kreise und Städte legen ergänzend eigene Programme auf. Den aktuellen Stand der Landesprogramme prüfen Sie am besten vor Planungsbeginn direkt bei der IB.SH.

Wird eine Ferienwohnung gefördert?

In der Regel nicht. Die meisten Programme setzen Selbstnutzung oder dauerhafte Vermietung zu Wohnzwecken voraus; reine Ferienvermietung fällt heraus. Wenn Sie ein Objekt teils selbst nutzen und teils dauerhaft vermieten, lohnt eine genaue Prüfung — die Abgrenzung entscheidet über die Förderfähigkeit.

Was kostet ein bodengleiches Bad?

Je nach Zuschnitt und Ausgangszustand meist 8.000 bis 15.000 Euro, bei Verlegung innerhalb des Hauses auch mehr. Der Posten ist in fast jedem Umbau der größte, dafür bringt er im Alltag den größten Zugewinn und wertet die Immobilie am deutlichsten auf. Pflegekassen-Zuschuss und KfW-Kredit decken ihn gemeinsam gut ab.

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