Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz erhebt 5,0 % Grunderwerbsteuer und liegt damit im Mittelfeld der deutschen Bundesländer. Gegenüber dem Nachbarn NRW (6,5 %) bietet das Land einen spürbaren Kostenvorteil.

5,0 %

Aktueller Steuersatz

15.000

Steuer bei 300.000 € Kaufpreis

2 von 5

Position im Bundesvergleich

Entwicklung des Steuersatzes

Der Satz wurde 2012 in einem Schritt von 3,5 % auf 5,0 % angehoben. Seitdem ist er unverändert. Die Anhebung war eine der moderateren im Bundesvergleich.

Vergleich mit Nachbarländern

Rheinland-Pfalz ist günstiger als NRW (6,5 %), Hessen (6,0 %) und das Saarland (6,5 %). Nur Baden-Württemberg liegt mit 5,0 % gleichauf. Bayern mit 3,5 % ist der günstigste Nachbar, aber geographisch nicht immer eine Alternative.

Sonderregelungen & Befreiungen

Für Weinberge und landwirtschaftliche Flächen, die in Rheinland-Pfalz häufig vorkommen, gelten keine Sonderregelungen bei der Grunderwerbsteuer. Die Steuer wird auf den Gesamtkaufpreis inklusive Bodenwert und Aufwuchs berechnet.

Ausblick & Reformdiskussion

Der Satz von 5,0 % dürfte stabil bleiben. Die Landesregierung hat keine Änderungspläne kommuniziert. Ein Freibetrag für Ersterwerber wird auf Bundesebene diskutiert.

Häufige Fragen

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz?

Rheinland-Pfalz erhebt 5,0 % Grunderwerbsteuer. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € sind das 15.000 €.

Ist Rheinland-Pfalz günstiger als NRW?

Ja, deutlich: NRW erhebt 6,5 %, Rheinland-Pfalz nur 5,0 %. Bei einem 400.000-€-Kauf sparen Sie 6.000 € Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz.

Wann wurde die Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz zuletzt erhöht?

Die letzte Erhöhung war 2012 von 3,5 % auf 5,0 %. Seitdem ist der Satz stabil.

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