Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Grunderwerbsteuer in Saarland

Das Saarland erhebt 6,5 % Grunderwerbsteuer — den bundesweiten Höchstsatz. Durch die niedrigen Immobilienpreise in der Region fallen die absoluten Beträge jedoch geringer aus als in teuren Bundesländern.

6,5 %

Aktueller Steuersatz

19.500

Steuer bei 300.000 € Kaufpreis

5 von 5

Position im Bundesvergleich

Entwicklung des Steuersatzes

Der Satz wurde 2015 von 5,5 % auf 6,5 % angehoben. Zuvor lag er bei 4,5 % (2011–2013) und 5,5 % (2013–2015). Das Saarland hat innerhalb von 4 Jahren den Satz fast verdoppelt.

Vergleich mit Nachbarländern

Das Saarland liegt über Rheinland-Pfalz (5,0 %) als einzigem deutschen Nachbarland. Im Vergleich zu Frankreich und Luxemburg (als ausländische Nachbarn) gelten andere Steuersysteme.

Sonderregelungen & Befreiungen

Es gelten die bundeseinheitlichen Befreiungen. Besonderheit: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird im Saarland relativ zügig ausgestellt (meist innerhalb von 3–4 Wochen nach Zahlung).

Ausblick & Reformdiskussion

Eine Senkung ist aufgrund der extremen Haushaltslage des Saarlands nicht zu erwarten. Das Land gehört zu den am höchsten verschuldeten Bundesländern und ist auf die Einnahmen angewiesen.

Häufige Fragen

Fragen zur Grunderwerbsteuer in Saarland

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer im Saarland?

Das Saarland erhebt 6,5 % — den Höchstsatz. Bei einem Kaufpreis von 200.000 € sind das 13.000 €.

Wird das Saarland die Grunderwerbsteuer senken?

Eine Senkung ist aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht zu erwarten. Das Saarland ist eines der am höchsten verschuldeten Bundesländer und auf die Steuereinnahmen angewiesen.

Wie schnell bekomme ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Saarland?

Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer erhalten Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Saarland meist innerhalb von 3–4 Wochen. Sie ist Voraussetzung für die Grundbuchumschreibung.

Grunderwerbsteuer in anderen Bundesländern